Gemälde als Albumcover?

1 Antwort

Babobirne schreibt, er möchte das Bild „Wanderer“ von Caspar David Friedrich auf seinem Albumcover verwenden und fragt:

Aufgrund seiner Bekanntheit und Funktion als Sinnbild der Romantik denke ich mal, dass es gemeinfrei ist, oder?

Das UrhG schreibt dazu in Dauer des Urheberrechts  § 64 Allgemeines: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." Und in § 69 Berechnung der Fristen:

"Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist."

Bis dahin kännen die Erben des Urhebers dessen Werke vertreten und verwerten. Sind keine mehr am Leben, erbt das Bundesland diese Rechte, in dem der Urheber zuletzt gelebt hat, vertreten durch das dortige Finanzministerium.

Nach Ablauf des 70 Jahres nach dem Todestag des Urhebers ist das Werk in Deutschland also gemeinfrei - in anderen Ländern manchmal früher, manchmal später.

Gruß aus Berlin, Gerd