Polizei Niederschrift .. kommt das ins Gericht .. wie funktioniert das?

5 Antworten

Vor Gericht besteht das Prinzip der Mündlichkeit, dass heißt, alle Beweise, Sachverhalte, Gutachten, Zeugenaussagen etc. müssen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - mündlich vorgetragen werden, d.h. Du wirst irgendwann eine schriftliche Ladung erhalten und wirst zu den Vorfällen befragt werden.

Nicht in jedem Fall, aber sie haben die Aussage natürlich und wenn Du abweichende Aussagen machen solltest wird man Dich fragen warum das so ist.

Erst einmal wird die Aussage dem Staatsanwalt vorgelegt. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, wirst du vor Gericht noch einmal aussagen müssen.

Nein, du wirst gefragt und erzählst, was du gesehen und gehört hast. Der Staatsanwalt wird dich aber dann fragen, was richtig ist, wenn deine Aussage vor Gericht von der bei der Polizei abweicht.

wird da nichts vorgelesen

weil ich habe da erwähnt das mein freund mir vieles verboten hatt ..

wird das erwähnt?

Wenn es in der Verhandlung für die Urteilsbildung des Richters/ der Richterin wichtig ist, du es nicht erzählst, könnte der Staatsanwalt nachfragen und dich bitten, dazu was zu sagen.