Geld zur Abholung hinterlegen?

10 Antworten

Gerade ein P-Konto gibt doch relative Sicherheit vor Pfändungen.

Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto ab dem 01. Juli 2017 zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1.133,80 Euro je Kalendermonat.

Quelle: https://www.p-konto-info.de/

Überweise das Geld. Dann hast du den Nachweis, dass du bezahlt hast. Dass die andere Person ein P-Konto hat, ist nicht DEIN Problem! P-Konto heißt ja ganz einfach nur, dass Geldeingänge dazu benutzt werden, die Schulden dieser Person zu zahlen.

Ein P-Konto oder Pfändungsschutzkonto ist ein Konto bei dem ein Freibetrag, so in der Gegend knapp unter 1000 Euro pro Person, so genau kenne ich den Betrag jetzt nicht, vor eine Pfändung geschützt ist. Alles was an Geldeingängen über diesen Betrag auf das Konto geht wird sofort gepfändet. Wenn du nun auf das Konto überweist wird die empfangene Person davon nur die Buchungen sehen.

Wenn du weißt das die Person in einem Privatinsolvenzverfahren steckt dann solltest du besser mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzten. Denn jede Zahlung an die insolvente Person am Insolvenzverwalter vorbei gilt als nicht erfolgt, der Insolvenzverwalter könnte den Betrag von dir nochmal einfordern wenn er von den Außenständen erfährt.

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

entweder überweisen - egal, ob der das will oder nicht. So hast du einen Nachweis

oder unter Zeugen das Geld in einen Umschlag stecken, und diesen zusammen mit dem / den gleichen Zeugen anschließend in den Briefkasten werfen. Dazu würde ich dann ein kleines -von Zeugen unterschriebenes- Protokoll anfertigen (mit Datum und Uhrzeit).

Dass diese Person nur dieses Konto hat ist ihr Problem und nicht deines. Auf gar keinen Fall würde ich das Geld einfach so ohne Nachweis in den Briefkasten werfen, Zeuge hin oder her. Geh auf Nummer sicher und überweise das Geld, dann hast du einen Nachweis.