Geld geliehen. Bekomme es nicht wieder.

7 Antworten

Es gibt wirklich beschissenen Anwälte, Ja es könnte sich um einen EInlassungsbetrug handeln, dann müsste dem Schuldner aber nachgewiesen werden das er nie vor hatte das Geld zurück zu zahlen. In meinen Augen geht es hier aber um eine rein Zivilrechtliche Sache. Du solltest deinem Schuldner noch einmal mit Fristsetzung schriftlich auffordern den geschuldeten Betrag zu zahlen. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid solltest du eines bedenken, wenn deine Schuldner diesem Widerspricht musst du Klagen und dann ist es an dir deine Forderung zu beweisen und das wird nur mit einer SMS verdammt schwer. Leider kennt hier keiner deine Freunde und weiß wie abgebrüht die auf eine gerichtlichen Mahnbescheid reagieren den davon hängt es letztlich ab ob der gerichtliche Mahnbescheid wirklich Sinn macht. Hier mal die Internetseite auf dem man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen kann. http://www.online-mahnbescheid.de/

Ach ja die Polizei muss natürlich eine Anzeige aufnehmen wenn man darauf besteht nur ist auch eine falsche Beschuldigung eine Straftat und wenn es blöde läuft wird dir genau das von deine Schuldner unterstellt.

Man sollte Geld nur verleihen wenn man auf eine Rückzahlung auch verzichten kann, bei höheren Beträgen sollte man auf alle Fälle einen Darlehensvertrag abschließen, den nur so kann man auch Beweisen was vereinbart wurde.

Wenn du 25€ ausgeben möchtest dann solltest du das mit dem Mahnbescheid versuchen, wenn du Glück hast reich diese Druckmittel und du bekommst dein Geld zurück. Es kann natürlich auch sein das du diese 25€ umsonst ausgibst.

Habe jetzt noch einmal mit meinem Anwalt geredet, dieser Versicherte mir, das die SMSen ausreichend sind. In diesen ist festgelegt um welchen Betrag es sich handelt, wann und wie dieser zu begleichen ist. Nach dem der Rückzahltermin nicht eingehalten worden ist (13.02.2013) und ich ihnen am selben Tag noch eine SMS zu kommen lassen habe mit einer Frist, diese nicht eingehalten wurde, sind wie beschrieben die SMSen standhaft vor Gericht und werden als Beweismittel anerkannt.

Sehe gerade das ich noch einen Punkt vergessen habe, den auch uns betrifft. Meine Freundin hat am 07.01.2013 einen handyvertrag für die Freundin abgeschlossen, mit den Worten das Sie es jeden Monat ableisten wird, da Sie nicht möchte das wir in Schulden geraten. Dabei war ein Handy, das Sie dann mit unserem Wissen weiterverkauft hat, da Sie in Glednot war. Nun, nach dem ich dann bei dem Anbieter angerufen habe, schaute sich dieser die geschichte etwas genauer an, und stellte fest, das der Tarif, den meine Freundin im Shop erhalten hat, nicht Richtig für Sie ist. Da Sie selbst noch keine 25 Jahre ist, hätte man ihr einen Tarif namens "Friends L" Verkaufen müssen, da dieser auch mal schlappe 10 Euro Billiger ist. Da meinte der Telefonberater, ich solle mir einen Anwalt suchen, dem dieses Schildern und die Gesellschaft Anschreiben lassen, mit der bitte den Vertrag zu Stornieren, da es sich um eine Falsche Information handelt die man da erhalten hat, und so mit ein Grund sein "könnte" diesen Vertrag zu Kündigen. Sollte dies geschehen, stehen wir dann wieder vor dem Problem, das Handy zu beschaffen. Da es in einem O2 Shopp verkauft worden ist, sind auch alle Daten wenn Nötig vom Käufer vorhanden, sofern das Telefon Verkauft worden ist. Sollte es noch da sein, wird es wohl auch möglich sein, dieses wieder zu beschaffen.

Nach dem ich gestern viel Telefoniert habe, habe ich herausgefunden, das wir nicht die einzigen sind denen Geld genommen wurde und bei 2 Leuten von dieser Freundin in der Familie auch ein Handyvertrag abgeschlossen worden ist und dieser nicht beglichen wird. Des weiteren haben die 2 "Freunde" eine Urkundenfälschung begangen und weiß der geier noch, wie man diese Startaten nennt. Der Freund selbst sein Stiefvater ist in einem Pflegeheim, und dieses wird mittels eines Scheckes der von der Rentenversicherung kommt, via. Bank ausbezahlt und die Summe dem Pflegeheim übermittelt. Dies geschieht seit 4 Monaten nicht mehr wo von ich davor auch nichts wusste was da so abgeht. Die Tochter des Mannes der im Pflegeheim ist, hat bereits einen Anwalt und für die Monate November und Dez. von der Freundin von uns ein Zugeständnis bekommen, dass das Geld genommen worden ist....

Alles schwer zu erklären da ich es selbst noch nicht nachvollziehen kann. Ich hoffe man kann es ansatzweise Verstehen, was hier zu Protokoll gelegt wurde

Werde heute auf jeden fall mal beim Anwalt vor treten dem alles Schildern, Daten übergeben und mal sehen, was dieser zu all dem Themen sagt. Werde euch wenn gewünscht über den Verlauf in Kenntnis setzen

Hallo,

also ich bin kein Anwalt, aber ich kann mir vorstellen, dass eine SMS nicht ausreichend ist. Du hättest ein Schreiben aufsetzen, wo der Schuldner seine Unterschrift hätte setzen sollen, so was wie ein Privates Darlehen. Ich denke es kommt auch auf die geliehene Summe an, wo es sich lohnt zu klagen. Aber normalerweise müsste da dein Anwalt besser mit vertraut sein. Wünsche dir viel Glück!!

Gruß

Du gehst in ein Schreibwarengeschäft,da kaufst Du ein Formular:Mahnbescheid!Das füllst Du aus,das Orginal gibst Du zum Gericht mit der Bitte um Fertig stellung,eine Kopie behälst Du.Das Gericht prüft den Mahnbescheid,fordert von Dir 25,- Euro Bearbeitungskosten und schickt das per Einschreiben an die Schuldner.Sollten diese nicht reagieren,wird es teuer für sie.Aber im allgemeinen wird auf einen Brief vom Gericht reagiert,ihr bekommt euer Geld und beachtet diese Schluldner nicht mehr.Auch die Bearbeitungskosten bekommt ihr von den Schldnern wieder.

War auch meine befürchtung das SMS'en nicht Ausreichend sein sollte. Nun, manipiliert sein.. lässt sich mit einem kleinen Anruf eines beamten klären in dem er die nutzer des Telefones ausmacht.

Der Anwalt meinte, bevor ich ihn nun beauftrauge sollte ich erstmal zur Polizei gehen und dort eine Anzeige aufnehmen lassen.

Der Anwalt selbst ist für Zivilrecht, da ich den leider bereits ein paar mal in Anspruch nehmen musste, und seine Kompetenz schätze.

Dieser meinte allerdings wie bereits geschrieben, eine gültige form die vor Gericht auch standhalten würde, sofern die echtheit geprüft wird via. Telefonica überprüfung

Es genügt leider nicht das du beweist das diese SMS vom fraglichen Telefon gesendet wurde den diese SMS muss ja nicht von deinem Schulder geschrieben worden sein.