Geld für Einschulung- wann? Wie läuft das?

5 Antworten

Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es nach § 28 Abs. 3 SGB II für ein Schuljahr insgesamt 100 Euro: "Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt." Das Geld wird im jeweiligen Monat mit der Regelleistung überwiesen, wenn du im Weiterbewilligungsantrag oder beim nächsten Termin angibst, dass dein Kind in die Schule kommt. Das Bildungspaket hat noch mehr Leistungen, die im Bedarfsfall gesondert beantragt werden müssen. Hier findest du weitere Informationen:

http://www.bildungspaket.bmas.de/

Du bekommst das Geld eh erst im August, von daher kannst du das Ende April mit dem JC besprechen. 

Es gibt bei Leistungen für Bildung und Teilhabe (nach § 28 Abs.3 SGB II) 100 Euro pro Schuljahr. Am 1 August 70 Euro und am 1 Februar 30 Euro. Die Leistung wird mit der AIIg 2 Regelleistung für August und Februar zusammen geschickt.  Das muss nicht beantragt werden. Aber sie sollten dem Jobcenter schriftlich mitteilen das ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird und auch einen Nachweis über die Einschulung zum Jobcenter schicken. Dann klappt das auch ohne Probleme. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.


Nemezis78  19.10.2016, 13:29

Wenn ich Leistungen von Sozialamt nach Sgb 12 kriege, muss ich es auch bei Arbeitsamt beantragen? Noch was anderes. 100 Euro bzw. 70 Euro oder 30 Euro ist sehr wenig für Schulsachen und ein Schreibtisch oder kann man für ein Schreibtisch Geld kriegen bzw. Beantragen?

Damit du die Pauschale von 70,00 Euro in August erhälst, mußt du den Nachweis über die Schulaufnahme bzw. Einschulung beim JC einreichen. Erst dann kann das Geld dafür auch gezahlt werden.

Du musst rechtzeitig den Antrag stellen. Dafür gibt es eine Pauschale.