Geld an wen zahlen-prozessberechtigten oder antragsteller?

4 Antworten

Im Internet steht viel ;-) An das, was auf dem Scheiben steht.
Im Ergebnis ist es allerdings auch egal. Die Zahlung gilt in jedem Fall als erfolgt.

Das steht in der Mahnung/im Mahnbescheid eigentlich drin!

An den Antragsteller.

Was steht in dem Mahnbescheid?

blauWale 
Fragesteller
 03.12.2016, 15:57

Auf der Rückseite steht dass man die Kosten nur an den Antragsteller bezahlen soll aber im Internet steht an den Prozessbevollmächtigten

grubenschmalz  03.12.2016, 15:58
@blauWale

Also an den Antragsteller. 

mepeisen  03.12.2016, 21:57
@blauWale

Beides möglich. Nimm einfach die Bankverbindung aus dem Mahnbescheid und gut ist.