Mietantragsteller oder Antragsteller
Soll ich bei einem Mietantrag über Antragsteller oder Mietantragsteller unterschreiben?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietvertrag
Antragsteller wäre eine allgemeine Formulierung. Mietantragsteller ist speziell auf den Vertrag über eine Mietsache mit einem Vermieter abgestellt. Solange der schriftliche Vertrag nicht durch Unterschriften besiegelt wurde, bleibt der Mietantragsteller ein Mietinteressent.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Bist du sicher das es auch eine Unterschrift für einen "Mietantragsteller" gibt oder steht da nicht "Mitantragsteller"? Diese kleine e weniger im Wort hat eine Bedeutung.
angy2001
07.06.2015, 20:26
Gern geschehen.
STEnrique123
07.06.2015, 12:46
Beitragsersteller
Oh je, wie konnte ich es nur übersehen, peinlich :D Danke.