Mietantragsteller oder Antragsteller

2 Antworten

Antragsteller wäre eine allgemeine Formulierung. Mietantragsteller ist speziell auf den Vertrag über eine Mietsache mit einem Vermieter abgestellt. Solange der schriftliche Vertrag nicht durch Unterschriften besiegelt wurde, bleibt der Mietantragsteller ein Mietinteressent.

Bist du sicher das es auch eine Unterschrift für einen "Mietantragsteller" gibt oder steht da nicht "Mitantragsteller"? Diese kleine e weniger im Wort hat eine Bedeutung.

angy2001  07.06.2015, 20:26

Gern geschehen.

STEnrique123 
Beitragsersteller
 07.06.2015, 12:46

Oh je, wie konnte ich es nur übersehen, peinlich :D Danke.