Darf man Menschen an einem Ort gegen ihren Willen festhalten? Durch welches Grundgesetz wird das verboten? Ich sprech nicht von § 127 Abs.1 Strafprozessordnung?
8 Antworten
Art 2 Absatz 2 Des Grundgesetzes sagt, dass die Freiheit des Einzelnen unverletzlich ist. Weiter steht dort, dass in dieses Recht nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf.
Das heißt, das Festhalten einer Person ohne rechtliche Grundlage ist für staatliche Institutionen nach dem GG nicht erlaubt.
Das Festhalten von Personen durch andere Privatpersonen ist nach dem StGB nicht gestattet. (Ausnahme z.B. Jedermanfestnahme).
Ein paar Details mehr wären sicher von Vorteil. Zu den bereits in anderen Kommentaren genannten Sachverhalten würde mir noch die allgemeine Gefahrenabwehr und andere polizeiliche Maßnahmen einfallen.
Grundsätzlich kann das Grundrecht des Art. 2 GG durch Gesetz eingegriffen werden. So z.B. durch § 4 PolG.
Das Grundgesetz bindet nur die Staatsgewalten unmittelbar. Im privaten Umfeld stellt es keine Anspruchsgrundlage dar.
Dafür ist die Intention dieses Grundrechts dann in die allgemeinen Gesetze, z.B. den § 239 StGB, eingeflossen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/239.html
Wenn du es wirklich auf das Grundgesetz beziehst: Würde des Menschen usw. Freizügigkeit blabla
Vielen dank!
Ist aber das Strafgesetzbuch... Gibt es auch was in Grundgesetz
Naja....z.B. "Erziehungsberechtigte" dürfen das mit ihren minderjährigen Kindern tun ("Aufenthaltsbestimmungsrecht")....
Die Frage ist, auf welches Grundgesetz es sich bezieht.
....auf das "deutsche".....
Grundgesetz .... Artikel???
Es gibt neben dem § 127 noch andere Möglichkeiten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Beispiel, welches Eltern ausüben gegenüber minderjährigen Kindern, oder Umsetzungen richterlicher Anweisungen, ansonsten erst mal den volljährigen erwachsenen Menschen erst mal nicht
Die Frage ist, auf welches Grundgesetz es sich bezieht.
Achso...dann sag das doch: Die Freiheit des Menschen ist unantastbar
unverletzlich steht im Gesetz...naja
Es gibt in D nur ein Grundgesetz.
Oder meinst du ein Grundrecht?
Artikel 2 Absatz 2 GG:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Anstatt so komisch zu fragen, würde es helfen, wenn man einfach mal ins Gesetz schaut
Nach einer eidesstattlichen Versicherung, existieren Rehabiliationsanstalten, wo Scientology Mitglieder festhält. Daher wollt ich wissen, welches Grundgesetz dagegen spricht.