Geklautes Motorrad gekauft, was tun?

5 Antworten

Das Diebesgut wird dem Eigentümer zurückgegeben. Als gutgläubiger Erwerber hast du nichts zu befürchten und Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises vom Händler.

Der muss der Polizei dann Auskunft geben von wem er es gekauft hat und ob er die Intentität des Verkäufers vorschriftsgemäss geprüft hat. Der kann dann vom Verkäufer / Dieb das Geld zurückfordern, das ist aber sein Problem ob der zahlungfähig ist.

Wenn du die Maschine beim Händler gekauft hast, bekommst du natürlich da dein Geld wieder – notfalls mit Anwalt!

bzw wem gehört dann das Motorrad?

Na dem, dem es geklaut wurde. Unter Umständen aber der Versicherung, wenn der Diebstahl mit dem Eigentümer komplett abgerechnet wurde. Keinesfalls dir, weil du keinen Eigentum über eine gestohlene Sache erwerben kannst.

Der Händler muss dir deinen Kaufpreis erstatten, der wiederum muss sich an den halten, von dem er das Fahrzeug gekauft hat.

Da du das bei einem Händler "gekauft" hast, kann es sein, dass du Glück hast. Rein rechtlich hast du keine Handhabe, da man Diebesgut nicht käuflich erwerben kann.

Theoretisch dürftest du das Geld wieder bekommen. Schließlich kannst du ja nicht wissen, dass das Motorrad geklaut war. Ich denke nicht, dass die herausfinden wer das geklaut hat.