Folgen von Diebstahl mit 16?
Hallo ,
ich bräuchte Hilfe .
Ich habe gestern etwas Dummes getan , ich habe bei primark geklaut im Wert von 15 Euro und wurde erwischt . und musste auch zu Polizei was für folgen erwarten mich.
ich habe keine Vorstrafen und bin noch 16 Jahre alt .
wie wird es weiter gehen Muss ich vor das Gericht ? Bekomme ich einen Eintrag ? Was kommt jetzt auf mich zu ?
6 Antworten
Wurde Strafanzeige gestellt? Falls ja, musst du wahrscheinlich ein paar Sozialstunden machen. Eine Vorstrafe bekommst du nicht. Falls keine Anzeige erstattet wurde, passiert nichts weiter. Du musst wahrscheinlich eine Fangprämie zahlen und bekommst Hausverbot bei Primark.
Das kommt darauf an, ob Anzeige erstattet wurde. Was haben die gesagt?
Von einer fangprämie wurde nichts gesagt . Sie meinten in werde noch mal angerufen oder erhalte einen Brief .
War die Polizei da?
Ja ich war direkt danach bei der Polizei
Dann musst du nicht mehr zu einem Verhör oder einer Vorladung. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird, weil es nur 15 Euro waren und du vielleicht ein Gespräch mit einem Jugendpsychologen führen musst.
Erstmal bekommst du Einladugn von der Polizei.
Dort wird ein Protokoll angefertig wo du alles zugibst.
Dann wird das Jugendamt eingeschaltet, die gucken nach ob du in der Vergangenheit auffällig geworden bist und ob du regelmässig zur Schule gehst.
Bei dem geringen Warenwert wird sowas an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingesetllt.
ich gehe davon aus, dass Primark Strafanzeige erstattet - bei der Polizei warst du schon, da Du nicht vorbestraft wirst, wirst Du wohl nicht vor dem Jugendrichter erscheinen müssen - ich gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nur gegen eine Auflage einstellt
z.B.
Die Wiedergutmachung des Schadens (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JGG), die Entschuldigung beim Verletzten (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JGG), die Arbeitsleistung (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 JGG) und / oder die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 JGG).
Bei Ersttätern wird das Strafverfahren meistens ohne Auflagen und Weisungen eingestellt.
Nicht bei Jugendlichen. Dort wird in der Regel immer eine kleine Strafe verhängt.
Nach meiner Erfahrung nicht.
Das hängt aber möglicherweise auch mit regional unterschiedlicher Auslastung der Jugendgerichte zusammen.
Was für Angaben muss ich bei einer Vorladung machen ?
So ein Quatsch. Bei JUgendlichen gibt es immer ein Jugensstrafverfahren und eine Jugendstrafe
Und bei erwachsenen eine Einstellung gegen Auflagen oder einen Strafbefehl.
§§ 45, 47 JGG existieren also nur zum Spaß?
Wenn ich ne Kirsche vom Baum klaue ist geringfügig.
Die Staatsanwälte bewerten Diebstähle im Wert von bis zu 50 € noch als geringfügig.
Muss neu sein.
Ganz so neu ist das nicht.
Wahrscheinlich wird es nichts passieren.
Aber ich hoffe du tust es nie wieder -.-
Werde ich noch einmal vorgeladen oder verhört ?