geht ebay Kauf zurückziehen?

5 Antworten

Wann und wie ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 zustande kommt, ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) deutlich und unmissverständlich geregelt.

Gut zu wissen: eBay bieten die technischen Möglichkeiten, einen Kaufvertrag aufzuheben. Stornieren, kündigen oder bei Geschäften unter Privatleuten zu widerrufen lässt sich ein Kaufvertrag nämlich nicht.

Wer sich vor der Nutzung von eBay auf dem eBay-Verkäufer- und Rechtsportal informiert, wird feststellen, dass eBay ausdrücklich darauf hinweist, nicht Vertragspartner zu sein und lediglich die Technik zur Verfügung stellt.

eBay-Rechtsportal

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.

Das eBay aufwendig erklärt, bzw. den Eindruck vermittelt habe einen Rechtsanspruch auf Rückgabe von Artikeln, oder die Rücknahme von Geboten, ist nicht von der Hand zu weisen.

Im genauen Gegensatz stehen nämlich die Hinweise darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Vertragspartner durch die Nutzung der eBay-Tools nicht berührt werden.

Das heißt nichts anderes, als das Deutsches Recht im Bezug auf Kaufverträge Anwendung findet. Im Streitfall wird eBay auch keine Rechtsberatung geben, was nicht selten zu der Annahme führt, eBay wolle nicht helfen. Das ist falsch!

Und wenn man mal ein wenig überlegt, scheint es auch irgendwie logisch zu sein, dass ein amerikanischer Multi-Konzern nicht über dem Deutschen Kaufrecht stehen kann - oder?

Rechtsportal Rechtliche Informationen für Käufer  "Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?"

Fakt ist: Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint. 

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.

Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass der Käufer sich nicht ausführlich genug mit den Vertragsbedingungen des Verkäufers auseinandergesetzt hat.

Dafür kann nicht der Verkäufer verantwortlich gemacht werden.

Das versteht das Kind doch nicht...

Man kann sein Höchstgebot auch zurückziehen.

Achja? Können sie mir auch sagen wie?

Danke schonmal im vorraus.

Man kann Vieles. Die Frage ist nur, hat man auch das Recht dazu?

Neben den rechtlichen Bestimmungen im Kaufrecht, bezieht eBay auch ganz klar Stellung zu Gebotsrücknahmen:

Beachten Sie, dass jedes abgegebene Gebot rechtsverbindlich ist. Wenn Sie den Zuschlag bei einer Auktion erhalten, sind Sie verpflichtet, die Transaktion abzuschließen und den Artikel zu bezahlen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay.

Die Rechtslage ist eindeutig. Zwischen dem Verkäufer und dem Höchsbietenden am Ende der Auktion kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.

@heurekaforyou

Wenn die Auktion zu Ende ist und man als Höchstbietender den Zuschlag erhält gibts natürlich kein zurück mehr. Aber man kann während der Auktion sein Höchstgebot zurückziehen.

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow

Wenn ein "Grund" vorliegt, der hier nicht aufgeführt ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkäufer auf und bitten Sie ihn, das Gebot zu streichen

Wenn die die Auktion gewinnst, hast du einen Kaufvertrag, den du einhalten musst. Bereits BEVOR du dein Gebot abgegeben hast, standen die Zahlungsbedingungen drin.

Kauf ist Kauf.

Und unseriös wirkst momentan nur du...