Gehen meine Blutwerte an die Polizei?

7 Antworten

Es ist egal ob Du nun 0,7‰ oder 1,4‰ hattest, denn bereits ab 0,3‰ befindet man sich im Straftatbereich wenn es zu Ausfallerscheinungen kommt, ein Unfall ist natürlich eine Ausfallerscheinung. Diese Werte gehen auch ganz sicher in die Unfallakte ein.

Wenn Dir die Fahrerlaubnis noch nicht vorläufig entzogen worden ist dann wird das sehr wahrscheinlich in den nächsten Tagen erfolgen. Das ist immer dann der Fall wenn davon auszugehen ist das es auch im folgenden Strafverfahren zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen wird, und danach sieht es hier aus.

Es handelt sich natürlich immer um eine Einzelfallentscheidung, aber meiner Meinung nach musst Du mit Folgendem rechnen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis für ca. 12 Monate
  • Geldstrafe von 30-40 Tagessätzen

Danke erstmal. Ich habe aber gegoogelt, und hab was gelesen das die Polizei normal mich schon im Krankenhaus besucht haben muss und das die nen richterlichen Beschluss brauchen um mir blut abnehmen zu lassen. Und das die im Krankenhaus das für medizinische zwecke abgenommen haben und wegen schweigeplficht nichts an die polizei geben.Ausser halt es wurde von denen angeordnet, aber darüber hätte man mich doch informiert?

@BengaTiger10
Da war ein Drogenscreening,alles Negativ, allerdings Alkohol ph Wert 0.7.Das heisst wohl 0,7 promille?

Das dürfte Hinweis genug dafür sein das die Blutentnahme angeordnet wurde. Vor Ort hat man sicher auf einen Alkoholtest verzichtet weil man ja sowieso ein verwertbares Ergebnis aus dem Krankenhaus erhalten würde. Ich will Dir keine Angst machen, Du solltest aber vom schlimmsten annehmbaren Fall ausgehen...

@BengaTiger10
Ausser halt es wurde von denen angeordnet, aber darüber hätte man mich doch informiert ?

Vor allendingen hätte man sie zunächsmal pusten lassen um einen Verdacht auf Alkoholisierung zu bekommen.

@ichweisnix
Vor allendingen hätte man sie zunächsmal pusten lassen um einen Verdacht auf Alkoholisierung zu bekommen. >

Der Fragesteller schreibt:

Bin heute bei einem Kreisverkehr außerorts frontal da auf den Hügel gefahren mit ca 70kmh. >

Der reine Menschenverstand verbietet es schon der Polizei nach solch einen Unfall, bei dem Verletzten (zumal Lungenverletzungen nicht ausgeschlossen sind) pusten zu lassen.

Im übrigen ist eine Atemalkoholprobe immer nur freiwillig und wird nicht einfach so durchgeführt.

Wie crack schon geschrieben hat, ist der Drogenscreen zumindest ein Hinweis, dass die Blutentnahme richterlich angeordnet wurde.

Kann aber auch sein, dass wie ich bereits geschrieben habe, die Blutentnahme der reinen Diagnostik diente und in dem Fall, dürfte der Fragesteller "Glück" gehabt haben und die Polizei erhält keine Kenntnis von der festgestellten Alkoholisierung.

Top Antwort.

Dennoch kann der Fragesteller Glück haben, dass die Polizei gar keine Kenntnis von den Blutwerten hat.

Die Krankenhäuser übermitteln die Blutwerte ja nicht automatisch, sondern nur dann die Polizei bzw. ein Richter die Blutprobe auch angeordnet hat.

Bei schwereren Unfällen ist aber auch durchaus üblich, dass die Ärzte Blutproben entnehmen, damit sie wissen, welche Medikamente bzw. Bluttransfusionen gegeben werden dürfen und welche nicht bzw. für die Diagnostik, ob der Unfall nicht aufgrund eines klinischen Krankheitsbildes entstanden ist und diesbezüglich Handlungsbedarf besteht.

Vielleicht hat der Fragesteller ja Glück gehabt und die Blutprobe wurde wirklich nur zu medizinischen Zwecken entnommen.

Fraglich ist nur, wenn er sein "Glück" als gutes Zeichen sieht, dass man immer alkoholisiert Auto fahren kann, ohne das das rechtliche Folgen hat. Vielleicht bleibt es dann beim nächsten mal nicht nur beim Blechschaden, sondern es kommen Personen zu Schaden oder gar ums Leben.

Schönen Gruß
TheGrow

Falls die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen dich einleiten wird, können die Krankenunterlagen beschlagnahmt werden. Mit den Unterlagen kann dann deine Alkoholisierung bewiesen werden.

Das Krankenhaus wird die Unterlagen aber nicht von sich aus verschicken.

Aber hätten die mich dann nicht erstmal pusten lassen sollen? Ich war voll bei Sinnen, wir haben normal geredet, und sie haben nicht mal gefragt ob ich pusten will

@BengaTiger10

Nein, das Pusten belegt verwertbar nur Sachlagen die als Verstoß geahndet werden können. Schwerwiegendere Sachverhalte hingegen kann nur die Blutprobe beweisen. Daher muss man nicht zwingend vorher pusten.

@Quasimo
Daher muss man nicht zwingend vorher pusten.

Die Blutentnahme ist, im Gegensatz zum Pusten, eine Körperverletzung. Ziel der Atemalkoholmessung ist es, einen hinreichenden Verdacht zu erzeugen um eine Blutentnahme zu rechtfertigen.

Falls die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen dich einleiten wird, können die Krankenunterlagen beschlagnahmt werden.

Krankenakten unterliegen nach §97 Abs 1 Satz 3 dem Beschlagnahmeverbot.

http://dejure.org/gesetze/StPO/97.html

Ärzte haben nämlich eine Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht ( das zur Pflicht werden kann.).

Ich hoffe doch, dass das an die polizei geht und du dafür bestraft wirst.

Wer in der Hoffnung lebt oder sich daran erfreut wenn andere Schaden erleiden sollte wohl besser alleine leben!!!!

Eine solche Antwort finde ich an der Grenze zur Unverschämtheit! Sicher bist auch Du einer von den WENIGEN Menschen die noch nie einen Fehler gemacht haben?!

Ihn wird ziemlich sicher der Arm des Gesetztes erreichen und es wird wohl auch Konsequenzen haben. Schade das dies bei solchen Wünschen und Hoffnungen nicht der Fall sein kann!

@Quasimo

Ich mach auch Fehler, aber keine die Andere gefährdet und keine die gegen das Gesetz sind. ABER ich befreie in meiner FREIZEIT ab und an Menschen die der Meinung waren angetrunken Auto fahren zu müssen!

Und ich gebe zu, ich bin für die 0,0 Promillegrenze für alle Fahrzeugfahrer!

Hallo,

nun ziemlich sicher gehen die Werte zur Polizei und haben damit ggf. auch Auswirkungen auf Deinen Führerschein

Gehen meine Blutwerte an die Polizei ?

Nein. Diagnosen und Messungen die im Rahmen einer arztlichen Behandlung erfolgen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Etwas anderes wäre es, wenn die Polizei einen Bluttest zur Ermittlung der Alkoholwerte durchführen würde bzw. medizinische Gutachten beauftragt.

Und wie kann ich mir nun sicher sein ob die Blutentnahme zu medizinischen zwecken angeordnet wurde oder von der Polizei?