Gehaltsauszahlung auf Raten
Habe bei gearbeitet und meine schriftliche Gehaltsabrechnung zu Ende April bekommen.
es wurden mir jedoch nur 600€ und der Rest von über 400€ habe ich bis jetzt immer noch nicht erhalten mit der Begründung, dass auch der Auftraggeber noch nicht gezahlt hat.
Ist das eigentlich gesetzlich zulässig die Gelder auf zweimal zu zahlen.
2 Antworten
Das ist so nicht zulässig - es ist doch nicht dein Problem, wenn der Auftraggeber noch nicht gezahlt hat!
Danke für die HA!
steht im deinem arbeitsvertrag !!!! meist steht drin bis zum ende des monats ist doch egal ob es auf einmal oder auf in 2 raten gezahlt wird !!! aber würde mir überlegen mal in was für eine frima ich gelandet bin weil normal ist das bestimmt nicht , wird bestimmt keine gute frima sein
Die Firma hat mir bereits gekündigt und es ist doch nicht egal, ob ich mein Gehalt auf einmal oder auf zweimal bekomme, da ja auch zu Anfang des Monats alles abgebucht wir, wie Miete, Strom u.s.w.
Tja, der Ansicht bin ich ja auch. Werde wohl einen Rechtsanwalt einschalten, wenn bis zm ende der Woche der Rest nicht auf meinem Konto ist, da ich für diese Firma nicht mehr arbeite.