Gehaltnachzahlung nach Steuerklassenwechsel?
Hallo erstmal,
folgende Situation kurz überrissen
Steuerklasse Er 3 Sie 5 Von Januar bis April durch Firma Abgeführst usw.
wir haben uns im letzten Jahr getrennt haben aber noch gemeinsame Konten, ist auch nicht schlimm.
durch die Trennung wurde die Steuerklasse Rückwirkend für beide auf 1 geändert.
Die Firma von Ihm rechnet rückwirkend die Steueränderung ab und zieht es vom Gehalt ab. Ca. den Gleichen Betrag müsste Sie durch die Steuerklassenänderung erhalten. Muss Ihre Firma das auch ausrechnen, und Ihr mit dem nächsten Gehalt auszahlen, oder muss Sie das am Jahresende beim Finanzamt einreichen?
Da dadurch ca 900€ für den Monat weniger Gehalt da ist durch die Steuernachzahlung von Ihm wäre es natürlich Gut wenn die Firma von Ihr Nachzahlt, ist das Gesetzlich geregelt? kann man das einfordern? Wo steht das geschrieben?
LG Christian
8 Antworten
Wenn Rückwirkend, muss der AG Anteil auch entsprechend entrichtet werden und somit muss der AG eine Korrektur fahren. Der AN kann das theoretisch beim steuerlichen Jahresausgleich ausgleichen. Man sollte sich das durchrechnen, nicht das am Jahresende da eine horrende Nachzahlung fällig wird! Von der 5 müsste es Kohle zurückgeben, die 3 müsste u.U. nachzahlen!
leider wird die steuerklasse rückwirkend geändert ;)
wenn man sich trennt zählt ab dem 1.1. nach der trennung wieder steuerklasse 1 für beide, normal muss man das direkt bei der scheidung einreichen, das wird einem aber erst gesagt wenn man sich denn nach dem trennungsjahr scheiden lässt, und dann wird das rückwirkend eingetragen.
frage ist halt ob die firma das geld nich vorher rausrücken muss wenn die andere firma das auch einbehalten ;)
Und flascs dazu, denn, wie magicmaier richtig ausführt, gilt für das betreffende Jahr immer noch die Ehegattenveranlagung.
bin nicht vom steuerfach.es ist sowieso interessant das die steuerkarten rückwirkend von der Stadt/Gemeindeverwaltung geändert wurden.
Denke Spätestens meim Lohnsteuerjahresausgleich wird das dann entsprechend aufgerechnet.
Nein, der Lohnsteuerjahresausgleich bewirkt ja nur eine Glättung der Progression und wird sowieso nicht von jedem Arbeitgeber durchgeführt. Die endgültige Steuerberechnung erfolgt durch die Einkommensteuererklärung.
Ich denke nicht.
Nachträglich was ändern ist schon lustig. Steuerklassen werden erst gültig, wenn sie eingetragen werden, aber nie rückwirkend.
Das andere Geld ist beim FA und kann nächstes Jahr geltend gemacht werden.
Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Steuerausgleich vorzunehmen. Gezwungen werden kann er dazu nicht. Dann muß man sich das Geld eben über die Steuererklärung wieder holen.
> leider wird die steuerklasse rückwirkend geändert
Das wäre jetzt aber ganz neu.