Fehler bei Steuerklasse, kriege ich alles was zu viel gezahlt wurde wieder?

4 Antworten

Die erste Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Du gibst deine Steuererklärung ab, und es wird deine Steuerlast entsprechend deines Einkommens ermittelt, unabhängig davon, welche Steuerklasse(n) du hattest.

Lediglich die zu erwartende Steuernachzahlung / -Erstattung hängt davon ab, was du im Jahr bereits an Lohnsteuer gezahlt hast.

Zweite Frage: Nicht vom Finanzamt. Mit deinem Arbeitgeber solltest du sprechen. Einfach so den gesamten Betrag in einem Monat einzubehalten ist eine enorme Härte.

Welche nachträglichen Abzüge haben sie dir denn einbehalten? Falsche Lohnsteuer von 2017 oder gar auch 2015 und 2016??? Das sollte sich eigentlich mit deiner Abgabe deiner ESt-Erklärungen 2015 und 2016 erledigt haben. Denn alles, was du an Lohnsteuer in diesen Jahren zuwenig gezahlt hast, wurde mit den Steuerbescheiden dieser Jahre wieder geradegezogen.

Zumal - jetzt müsste ich aber nochmal nachschlagen - dürfen Arbeitgeber durch eigenes Verschulden fehlerhaft erstellte Gehaltsabrechnungen nur bis zu einem gewissen Zeitraum rückwirkend korrigieren - irgendwas mit um die sechs Monate.

Bedenke auch bezüglich der Lohnersatzleistungen für deine Frau, dass die meisten Ersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Nach Abgabe Eurer gemeinsamen Steuererklärung nächstes Jahr wird ausgerechnet, was Ihr in 2017 an Einkommensteuer zu zahlen gehabt hättet - und mit dem verglichen, was Euch tatsächlich abgezogen wurde. Wird dabei festgestellt, daß Ihr zuviel gezahlt habt, wird Euch der Differenzbetrag erstattet.

Der Zoll denkt ich wäre Steuerklasse 4

Der Arbeitgeber erfährt die korrekte Steuerklasse, indem er sich bei ELSTAM einloggt und dort die Daten abruft.

krieg ich alles wieder was mir für August genommen wurde oder kann da was wegfallen?

Im August wurde anscheinend die bisher zu wenig abgeführte Lohnsteuer für die vergangenen Monate einbehalten. Das wird natürlich bei der Einkommensteuerveranlagung 2017 berücksichtigt.

-und vor allem können die was für 2016 wieder verlangen

Hast du die Steuererklärungen für 2016 bereits eingereicht und hast du bereits einen Bescheid bekommen? Wenn die Lohnsteuer bei dir nach Steuerklasse IV und bei deiner Frau nach Steuerklasse III einbehalten wurde, dann hätte das zu einer Nachzahlung führen müssen.

Meine Empfehlung: mit der Bezügestelle versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren - vielleicht mit dem Argument Entreicherung(?) oder Vorauszahlungen beantragen, um den Engpass zu überbrücken. Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht für seine Beamten und die beinhaltet eine auskömmliche Allimentierung (falls Sie Beamter sind).

Allgemein mein Rat, die Bezügeabrechnungen sorgfältig kontrollieren und notwendige Korrekturen mitteilen.