Gehalt nach 1. Monat trotz Kündigung?

2 Antworten

Natürlich steht Dir das Gehalt für die Zeit zu, die Du gearbeitet hast. Die Krankheitstage braucht der Arbeitgeber nicht zu bezahlen wenn Du nicht schon vier Wochen ununterbrochen gearbeitet hast (§ 3, Abs.3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Die bezahlt die Krankenkasse.

Die Klausel wegen der Kündigung im ersten Monat bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe, sowieso auf eine Kündigung des Arbeitnehmers. Dir hat ja der AG selbst gekündigt. Sollte kein Geld eingehen, ruf an und frag nach dem Gehalt. Setz dem AG eine Frist und sag dass Du Deine Ansprüche sonst beim Arbeitsgericht einklagst.

Maximilian112  16.06.2012, 10:07

allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass diese Regelung "kein Geld im Ersten Monat wenn Selbstkündigung" beim Arbeitsgericht durchgehen würde

aber das ist ja eine andere Geschichte

Ansonsten voll der Meinung von Hexle2

Du bist vertragsgemäß zu vergüten so wie es vereinbart ist. Eine Klausel die dir Kosten für eine Ausbildung zur Ausübung der Tätigkeit etwas einschränkt ist nicht wirksam - auch wenn der unterricht nur 4 Stunden war, bist du nach den der vereinbarten Vergütung zu entlohnen. Für die Zeit wo du krank warst, ist allerdings die Krankenkasse zuständig. Zulässig wäre nur, wenn du vor Zeitraum X kündigst, du anteilig an den Kosten der Ausbildung beteiligt werden kannst. Da du aber vom AG gekündigt wurdest, bist du vertragsgemäß zu vergüten. Ist bspw eine 40 Stundenwoche vereinbart, dann ist das die Basis und nicht die Stunden der Schulungen.

Es ist bei unseriös arbeitenden Call Centern noch immer so üblich so einen Mist zu vereinbaren, obwohl sie regelmäßig vor Gericht damit auf die Schnauze fallen.