Gehalt bekommen wenn meine Mutter Hartz4 bezieht?

Skippy2002  12.08.2021, 21:08

Warum sollst du dein Gehalt, wofür du arbeitest, nicht behalten dürfen? Sorry, aber das ist ja echt asozial vom Staat!

lenasaltadora 
Fragesteller
 12.08.2021, 21:10

Das verstehe ich leider auch nicht, ist dann echt kein Wunder das viele Kinder aus „Hartz4 Familien“ selbst mit Hartz4 enden.

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Einkommen bekommst Du natürlich vom Arbeitgeber auf dein Konto gezahlt.

Bei diesem Einkommen, ob Brutto oder Netto, würdest Du mit Sicherheit aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus sein, auch wenn Du noch unter 25 bist.

Denn mit deinem anrechenbarem Einkommen würdest Du deinen Bedarf ganz sicher decken können

Es wären auch kein 360 Euro, sondern max.300 Euro an Freibetrag, wenn man auf min. 1200 Euro Brutto kommt.

Ab dem 15 Lebensjahres gelten die Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll, dass wären vom Brutto zunächst 100 Euro Grundfreibetrag, ab 100 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro Brutto bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Angenommen Du hättest 1400 Euro Brutto und würdest 1000 Euro Netto aufs Konto bekommen, dann blieben nach Abzug der 300 Euro Freibetrag um die 700 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dein Bedarf liegt ab 18 und unter 25 derzeit bei min. 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dann kommt min.noch dein Anteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete dazu.

Würde deine Mutter angenommen 600 Euro zahlen und Du würdest mit ihr alleine leben, dann wären das 300 Euro Kopfanteil für deine Warmmiete und mit dem Regelbedarf von 357 Euro käme man auf angenommen 657 Euro Bedarf.

Diesen könntest Du mit den angenommenen 700 Euro anrechenbarem Erwerbseinkommen decken und würdest aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Du würdest dann angenommen deine 1000 Euro Netto aufs Konto bekommen, davon müsstest Du deiner Mutter dann die 300 Euro für deinen Anteil der Warmmiete zahlen und die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Dann müsstet ihr euch selber auf ein angemessenes Kostgeld einigen, oder Du verpflegst und versorgst dich dann selber und was Du dann noch hast steht dir zur freien Verfügung.

lenasaltadora 
Fragesteller
 14.08.2021, 02:01

Unsere Warmmiete beträgt ca. 1300€. Ich wohne mit meiner Mutter und zwei Geschwistern ( 6 & 13 Jahre alt) zusammen. Wäre mein Mietanteil dann 1300:4 oder ist der Mietanteil für meine kleinen Geschwister niedriger?

isomatte  14.08.2021, 07:01
@lenasaltadora

Korrekt !

Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil der Warmmiete.

Nur der Regelbedarf für den Lebensunterhalt richtet sich dann nach der jeweiligen Altersstufe der Kinder, ab 0 - 5 Jahren wären das derzeit 283 €, ab 6 - 13 sind es 309 €, ab 14 - 17 dann 373 € und ab 18 - 24 wären es derzeit 357 €.

Wenn ein Kind ab 25 noch bei den Eltern lebt, dann wären es derzeit 446 € Regelbedarf, so wie er auch derzeit deiner Mutter zusteht und dann kämen wegen der minderjährigen Kinder ( 2 Kinder unter 16 ) noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % ihres Regelbedarfs von 446 € dazu.

Zu deinem Kopfanteil der Warmmiete käme dann aber auch noch dein Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom dazu, da müsstest Du deine Mutter fragen was sie an den Energieversorger zahlen muss und davon dann auch 1/4 des Betrags.

Wenn deine Mutter dann eine BK - Abrechnung bekommt und entweder eine Nachzahlung leisten oder eine Guthaben bekommen würde, dann müsstest Du von der Nachforderung dann auch 1/4 an deine Mutter zahlen, aber bei einem Guthaben stünden dir dann auch 1/4 vom Betrag zu, denn dieses Guthaben würde dann mindernd auf die Warmmiete im Monat nach dem Zufluss angerechnet.

Dann dürfte logischerweise dann nur 3/4 des BK - Guthabens mindernd angerechnet werden.

Mit ca. 682 € Bedarf bist Du mit deinem anrechenbarem Nettoeinkommen aus der BG - deiner Mutter raus.

Danke dir für deinen Stern !

Du Verstehst das so einiges falsch! Erstmal das was du annimmst gilt für einen zb 450€ job wo du 100 bzw170€ behalten kannst aber die 450€ werden dir ausgezahlt aber die 280€ musst du deiner mutter geben weil das bei ihr abgezogen wird !Du kannst aber auch ehrenamtlich für 200€ arbeiten gehen das wären deine !

Wen du Vollzeit Arbeiten gehst oder Eine Ausbildung machst wird da nichts abgezogen sondern du musst deinen miet anteil selber bezahlen und Kostgeld kannst du selber aushandeln mit deiner mutter!

Also eurer miete durch 2 und Dan zb als Kostgeld 150-200€ an die mutter geben in beiden fällen bist du aus der bg Raus wen du dich nach deinem Miet anteil selber versorgen kannst!

Wen du Arbeits bekommst du immer dein volles Gehalt den das jobcenter ist nicht Befugt da was einzuziehen weder von deinem konnto noch von konto deines Arbeitsgebers! Das kann nur ein Gerichtsvollzieher und dafür must du erstmal schulden haben und es müste Ein Gericht ein titel verhängt haben ! Und grade du wirst sicher auch gelernt haben keine schulden zu machen nicht wie andere !

Deine Mutter bekommt nur kein geld merh für dich das ist alles und deswegen bist du aus der bg Raus Was ja auch vorteile hat!

Wen du eine Ausbildung machst und die Erlaubnis von deinem Chef hast kannst du zb auch ein 450€ machen und da wird dir nichts abgezogen nur 7.50€ für die Krankenkasse vom Chef!

Wenn Dein Einkommen hoch genug ist, entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft und mußt Deinen Mietanteil von Deinem Einkommen selbst zahlen.

Bei 1.400 € Bruttoverdienst hättest Du einen Freibetrag von 300 €, der vom Netto abgezogen wird. Dadurch könntest Du der Bedarfsgemeinschaft bereits entfallen.

Bei 1.400 € Nettoverdienst wärst Du mutmaßlich kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr.

isomatte  13.08.2021, 10:02

Nicht nur könnte und mutmaßlich, in beiden Fällen wäre das Kind aus der BG - der Mutter raus, wenn sie nicht gerade z.B. in München oder einer anderen teuren Stadt wohnen !

Bei 1400 € Brutto bleiben um die 1080 € Netto übrig, nach Abzug der max. 300 € Freibetrag blieben voraussichtlich um die 780 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Nach Abzug der derzeit min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt würden ca. 420 € für den KDU - Kopfanteil bleiben.

Bei 1400 € Netto läge das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen bei um die 1100 € und nach Abzug der min. 357 € Regelbedarf würden voraussichtlich um die 740 € für den KDU - Kopfanteil bleiben und dann wäre das Kind auf jeden Fall aus der BG - der Mutter raus, selbst wenn sie in München wohnen würden.

Du müsstest dafür ausziehen, sonst gibts keine Möglichkeit. Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und du dann ausreichend für Beide verdienst, würden die Gelder gestrichen werden

Rheinflip  12.08.2021, 21:10

Nein das ist nicht so.

LePetitGateau  12.08.2021, 21:10
@Rheinflip

Sie/Er wird ja dann sehen wer Recht hat, wenns soweit ist :)

Rheinflip  12.08.2021, 21:12
@LePetitGateau

Du solltest dich einfach mit der Materie beschäftigen. Gerade solche Fragen sind kein dummer Wettbewerb, sondern entscheidend für berufslaufbahn

Unterhaltspflicht ALG2...

isomatte  12.08.2021, 21:45

Ganz ganz falsch !

Du bist nicht unterhaltspflichtig gegenüber deiner Mutter. Daher fällst du komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus, muss deinen Mietanteil und so weiter selber bezahlen. Die Berechnung mit Anrechnung auf ALG2 würde nur gelten, wenn du aufstocken musst.

Deine Mutter bekommt weiter voll ALG2 Satz und ihren Mietanteil.

GerdausBerlin  13.08.2021, 00:00

Rheinflip schreibt hier:

Du bist nicht unterhaltspflichtig gegenüber deiner Mutter.

Anders sieht es das BGB in § 1601 Unterhaltsverpflichtete:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Was stimmt nun?

isomatte  14.08.2021, 07:15
@GerdausBerlin

Das ist zwar korrekt, aber meines Wissens trifft das nur dann zu, wenn die Eltern nicht mehr arbeitsfähig sind, also nach dem SGB - Xll Leistungen vom Sozialamt beziehen würden.

Denn wäre das im SGB - ll eine Pflicht, dann würde es ja mit dem Jobcenter gar nichts zu diskutieren geben, bezüglich des § 9 SGB - ll, dann würde ja einfach übersteigendes anrechenbares Einkommen, was das Kind für den eigenen Bedarf nicht mehr benötigen würde auf den Bedarf der Eltern angerechnet und man könnte dieser Unterhaltsvermutung nicht widersprechen.

Eine Unterhaltsvermutung dürfte erst dann unterstellt werden. wenn das Kind mehr Nettoeinkommen hat als 2 x seinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch seinen KDU - Kopfanteil.

GerdausBerlin  14.08.2021, 20:19
@isomatte

Richtig ist: Bei erwerbsfähigen Erwachsenen dominiert die Erwerbsobliegenheit die Unterhaltspflicht. Und wenn man seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommen kann wegen Arbeitslosigkeit, springt das Jobcenter ein mit Vermittlungsbemühungen und, bis da klappt, mit Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Aber sobald Muttern erwerbsunfähig wird, kommt das Kind wieder ins Spiel: Bei der Grusi nach Kapitel IV SGB XII ab einem Einkommen von 100.000,- € im Jahr, und bis es Grusi gibt und bei Pflegekosten (vor allem im Heim) ab der Pfändungsfreigrenze.

Daher ist diese Aussage grundfalsch und führt immer wieder zu Erstaunen bei den Kindern, wenn die Eltern alt werden oder erwerbsunfähig:

Du bist nicht unterhaltspflichtig gegenüber deiner Mutter.
isomatte  14.08.2021, 21:06
@GerdausBerlin

Das SGB - ll hat aber nichts mit dem SGB - Xll zu tun und daher ist die Antwort von @ Rheinflip auch korrekt, weil sich seine Antwort auf Leistungen vom Jobcenter bezieht

Geht ja auch eindeutig aus der Frage hervor.

GerdausBerlin  14.08.2021, 23:57
@isomatte

Deine Vorstellung von "eindeutig" deckt sich allerdings nicht mit meiner. Und die meisten Leser nehmen mit nach Hause: "Ich habe gelesen, Kinder sind nicht unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Mutter!"

Dieser Satz ist strohdumm und brandgefährlich. Denn er wird von den meisten Lesern so allgemeingültig verstanden, und er wurde auch überhaupt nicht so formuliert, dass er sich lediglich auf das SGB II bezieht.

So kommen dann Gerüchte in Umlauf, und so kommt es zur verbreiteten Überraschung der Kinder, wenn sie vom Sozialamt angeschrieben werden wegen Eltern-Unterhalts:

„'Kinder haften für ihre Eltern': Für viele ist die Überraschung zunächst groß." (Quelle)

"Umso größer ist die Überraschung, wenn Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber ihren Eltern und Großeltern zur Sprache kommen." (Quelle)

"Beratung vorab statt böser Überraschung" (Quelle)
Rheinflip  15.08.2021, 00:11
@GerdausBerlin

Deine länglichen Beiträge sind hier nicht hilfreich

GerdausBerlin  15.08.2021, 00:18
@Rheinflip

Sag das mal deiner Mutter, wenn sie ins Altersheim kommt ;-).

isomatte  15.08.2021, 04:11
@GerdausBerlin

Für mich ist es eindeutig und für Menschen die lesen können sollte es das auch sein, in der Antwort von @ Rheinflip lese ich nichts anderes als ALG - 2 !

Und sollte es für dich nicht eindeutig aus der Antwort hervorgehen, dann sollte es aber aus der Frage ersichtlich sein, dass es hier rein um das ALG - 2 und nichts anderes geht und nur darauf bezieht sich die Antwort von @ Rheinflip.

isomatte  15.08.2021, 04:14
@GerdausBerlin

Verstehst Du es nicht, dass das ein ganz anderes Thema ist ?

Rheinflip  15.08.2021, 04:27
@GerdausBerlin

Dann schreib doch auch mal die einkommensgrenze dazu..

GerdausBerlin  15.08.2021, 12:32
@Rheinflip

Die Einkommensgrenze bei Grusi (Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung laut SGB XII Kaptiel 4) liegt bei 100.000,- € im Jahr.

Wenn es (noch) keine Grusi gibt (etwa bei nicht dauerhafter Erwerbsminderung), sondern HzL (Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3, SGB XII), gelten die niedrigeren Freibeträge wie beim Pflegebedarf.

Bei Pflegebedarf über dem, was die Pflegeversicherung übernimmt, liegt der Pfändungsfreibetrag bzw. der Selbstbehalt alle paar Jahr anders:

Seit Januar 2020 liegt der Selbstbehalt für den Elternunterhalt bei 2.000 Euro und für den Ehepartner bei 1.600 Euro pro Monat. Der Familienselbstbehalt beträgt 3.600 Euro. ( Quelle)

Zum nicht zu verwertenden Vermögen der Kinder bei pflegebedürftigen Eltern gibt es Berechnungsbeispiele in deselben Quelle. Ansonsten schreibt diese Website:

Bei Unklarheiten werden die Höhe des Schonvermögens und die daraus folgende Höhe der Unterhaltszahlungen durch ein Gericht ermittelt.
GerdausBerlin  15.08.2021, 12:35
@isomatte

"Für mich ist es eindeutig". Ja, so geht es Fachleuten oft: Sie kennen sich in ihrem Metier gut aus, was sie häufig dazu verleitet, davon auszugehen, der Laie würde auch die Zusammenhänge erkennen und nie einen Satz aus dem Zusammenhang reißen, auch wenn der Zusammenhang nicht explizit erwähnt wird.

Davon lebe ich: Ich lektoriere wissenschaftliche Texte von Fachleuten so, dass sie für andere Fachleute verständlich sind - und auf Wunsch auch für Laien ;-).

GerdausBerlin  15.08.2021, 12:35
@Rheinflip

Und du hast hoffentlich keine Eltern mehr, die du versorgen musst.

GerdausBerlin  15.08.2021, 19:41
@Rheinflip

Witzigerweise schrieb ein Poster namens Rheinflip hier an mich:

Dann schreib doch auch mal die einkommensgrenze dazu..

Und als ich diese Einkommensgrenzen dazuschrieb, schrieb dieser Poster namens Rheinflip hier an mich:

Du hast wirklich Langeweile

Posten hier zwei Leute unter deinem Nicknamen?

Oder hast du zwei Persönlichkeiten, wie wir es von der Schizophrenie her kennen?

Oder ist es schlicht Alzheimer: "Wo bin ich? Was hab ich eben geschrieben?"