Gebührenbescheid für ersatzvornahme?

4 Antworten

Das sind die durch die Abfallentsorgung entstandenen Kosten, die dir in Rechnung gestellt werden.

Ich denke, dass das ok ist, weil die Strafe ist eine Sache und die Übernahme der Entsorgungskosten ist eine andere Sache.

Von der Strafe wird NICHT die Entsorgung bezahlt.

Wenn Du nicht bezahlen kannst, spreche mit dem Absender. Vielleicht kannst Du mit Raten bezahlen.

Die 50€ waren das Verwarngeld, dies ist jetzt die Rechnung für die Arbeit, die sie hatten, um Euren Müll zu entsorgen.

Das macht keiner umsonst und Du als Mit-Verursacher musst es zahlen.

Widerspruch bringt nix außer dass Du es dann halt später zahlen musst. Denn müssen..musst Du.

Bitte um Ratenzahlung. Sonst geht's ins Inkasso (das kostet dann nochmal)

Recht so. Mir tust Du nicht leid.

Aber zu Deiner Frage: Die erste Zahlung war vermutlich die eigentliche Strafe.
Und hier geht es um die Kosten für das Entsorgen.

doublemen96 
Fragesteller
 16.12.2021, 14:09

Danke auch wenn mich das nicht interessiert ob ich dir leid tue was ich dich auch nicht gefragt habe, trotzdem danke