Ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man am Parkplatz eines Einkaufshauses nach dem Einladen der Einkäufe das Auto nicht abschliesst?

9 Antworten

Ich gehe davon aus, dass es Deine ganz persönliche Angelegenheit ist, ob Du an Deinem Auto die Türe abschließt oder nicht.

Hallo ThomasAral,

die Straßenverkehrsordnung sagt folgendes aus:

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§ 14 StVO - Sorgfaltspflichten beim Ein‐ und Aussteigen               

(1) Wer ein‐ oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.              

(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

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 Wenn Du Dich soweit weg bewegst, dass Du keinen direkten Zugriff auf das Fahrzeug hast, verstößt Du gegen den von mir fett dargestellten Teil des zweiten Absatzes und es droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt:

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Tatbestandsnummer: 114000

Tatvorwurf: Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern *).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

Punkte; Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Das gilt übrigens auch auf privaten Parkplätzen von Einkaufsläden. Rechtlich gesehen gilt auch ein Privatgrundstück als (tatsächlich) öffentlicher Verkehrsraum, wenn das Grundstück von jeden Verkehrsteilnehmer ohne Einschränkung befahren werden kann.

Bei Verwarnungsgeldern muss übrigens nicht zwingend ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden, sondern Verwarnungsgelder bis zu 55,- Euro können auch in bar von den Ordnungshütern kassiert werden. In dem Fall gibt's nur eine Quittung.

Schöne Grüße
TheGrow

streng genommen dürfte aber dann einer ohne kampferfahrung oder helfer im auto die eingreifen gar nicht aussteigen.  denn bereits beim aussteigen kann er schon überwältigt werden, wenn er nicht wehrhaft genug ist und die anderen so ohne tür aufbrechen das auto an sich reissen

in dem fall ging es um eine alleine fahrende frau und 3 jugendliche "angreifer" die ins auto eingedrungen sind

@ThomasAral

Erstens muss ich das Fahrzeug nur dann gegen unbefugte Benutzung sichern wenn ich das Fahrzeug verlasse.

Verlassen im Sinne des § 14 StVO liegt aber nach gängiger Rechtsprechung nicht schon vor, wenn ich aus dem Fahrzeug aussteige, sondern erst dann, wenn ich entweder soweit weg bin, dass ich keinen unmittelbaren Zugriff aufs Fahrzeug habe oder wenn ich das Fahrzeug nicht mehr im Blick habe.

Und auch dann erwartet der Gesetzgeber nur, dass ich die üblichen und zumutbaren Sicherungen benutze, sprich:

  1. dass der Zündschlüssel abgezogen und mitgenommen wird und
  2. dass das Lenkradschloss eingerastet ist und
  3. dass die Fahrzeugtüren und Kofferaumklappe verschlossen ist.

Darüber hinausgehende Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Benutzung hingegen werden nicht erwartet.

Und schon gar nicht wird erwartet, dass man sein Fahrzeug verteidigt. Wobei natürlich festzustellen ist, dass es natürlich zulässig ist, das man bei einem gegenwärtigen  Einbruch oder  Diebstahl einschreitet.

@TheGrow

Wenn man also rückwärts laufend den Einkaufswagen wegschiebt hat man das Fahrzeug noch im Blick, bzw. man hatte nur die 1,5 Minuten zum wegfahren des Einkaufswagens das Auto nicht im Blick. Gilt dieser kurze Zeitraum schon als Ordnungswidrigkeit.  Denn genau so eine Zeit kommt wohl auch zustande wenn man gerade damit beschäftigt ist den Kofferaum vollzuladen und von der anderen Seite sich vorsichtig einer anschleicht und reinsetzt. Man war dann zwar am Auto, hatte aber nicht alle Einstiegstüren die ganze Zeit im Blick. Also auch das eine Ordnungswidrigkeit.  Kofferraum einräumen während andere Türen nicht verschlossen sind ?

@ThomasAral

Auch wenn ich das Fahrzeug nur für 1,5 Minuten verlasse, ist dieses nicht zulässig. In Der Praxis wird das aber wohl kaum ein Ordnungshütter bemängeln

Wenn man sich aber am Kofferraum befindet, muss ich das Fahrzeug aber nicht abschließen. Zudem ist dieses bei vielen neuen Fahrzeugen schon aus technischer Sicht nicht möglich, denn viele Fahrzeuge mit Zentralverrieglung haben mittlerweile schon gar kein Kofferraumschloß  mehr.

Die Zeit die Du brauchst um den Einkaufswagen zurückzubringen würde allenfalls eine Rolle spielen wenn das Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot steht ("am Parkplatz" verstehe ich dann eigentlich auch ausserhalb und nur angrenzend an diesem Parkplatz).

Vielmehr geht es darum ob Du das Auto verlässt, musst Du mit dem Einkaufswagen wieder in den Laden hineingehen verlässt Du das Fahrzeug, befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug eine Einkaufswagen-Rückgabemöglichkeit verlässt Du das Fahrzeug nicht. Dazwischen gibt es dann irgendwo einen Punkt den vereinzelte Richter wahrscheinlich auch verschieden bestimmen würden.

Kommt ein Ordnungshüter vorbei und kann an Deinem Auto den Kofferraum öffnen ohne von Dir (oder Jemand von Dir dazu beauftragten) gefragt zu werden was der da macht stellt dies tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Mein Bruder mußte die auch mal zahlen weil er seinen inhaltslosen Kofferraum nicht abgeschlossen hatte.

erstens haben polizisten etwas besseres zu tun, als auf parkplätzen von supermärkten nach nicht abgeschlossenen autos zu fahnden und zweitens interessiert das viel mehr die langfinger, die gerne wertsachen aus unverschlossenen autos (oder ggf. das ganze auto) klauen (egal wo sie gerade stehen). alos immer schön das auto offen stehen lassen, vllt. klappt's ja mal.

das bußgeld für ein unverschlossenes auto ist eher eine theoretische sache und wird so gut wie nie verhängt.


Solltest dir eher Gedanken darüber machen, wer in den 3 min an / in deinem Auto ist bzw. was dann noch da ist?!! 

Aber ich würde sagen, 'probiers aus.., wer eher da ist, Dieb oder Polizei'.. - kannst ja dann hier berichten.., aber nicht heulen.. 😁 😂