Gebrochene Hand; kann ich damit laut Arbeitsrecht in Urlaub fahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitsrechtlich darfst Du alles tun was Deine Genesung nicht verlangsamt oder gar verhindert.

Wenn der Arzt und die GB Bescheid wissen und auch Dein AG damit einverstanden ist (wobei er das nicht einmal muss), ist doch alles gut.

Wenn jemand  z.B. Neurodermitis hat und ans Tote Meer reisen möchte fördert das sogar die Genesung und ist somit auch erlaubt. Da ist ein Urlaub innerhalb des eigenen Landes bei Deinen Voraussetzungen kein Problem. Du wirst ja nicht selbst Auto fahren wollen. Dein Handgelenk wird daheim auch nicht schneller heilen.

Gute Besserung und schönen Urlaub.

Danke fürs Sternchen

Musst ja nicht wieder auf die Hand fallen ... Wenn es dir unangenehm ist storniere lieber