Gebrauchtwagen Gewährleistung

4 Antworten

Ein Scheibenwischermotor ist wie FAST ALLES an einem Auto ein Verschleißteil.

Eigentlich alles außer Blech und Glas ;)

Ist halt nun mal eben so, sagt eigentlich auch schon der name : ScheibenwischerMOTOR, ist ein Motor, und somit verschleißt er genauso wie ein normaler Motor auch.

Wichtigste Frage hier: Neu- oder Gebrauchtwagen?

Bei einem älteren Gebrauchtwagen wirst du eig. keinerlei Chance haben, es sei denn, der Defekt ist auf eine offensichtlich mangelhafte Reparatur zurückzuführen. Hier könnte bspw. nach einer Reparatur das Gehäuse nicht wieder mit ausreichend Fett gefüllt worden sein (je nach Bauart) oder eine dichtung vergessen worden, so dass Feuchtigkeit eindringt und für Rost sorgt.

Wobei das schon wirklich grenzwertig ist, dies einem Verkäufer anzulastenm bzw. nachzuweisen, dass er hiervon Kenntniss hatte bwz.zumindest hätte haben können oder gar müssen.

Als Richtwert würde ich sagen: Ist das Auto älter als 5 Jahre, und der Mangel bzw. dessen Ursache NICHT offensichtlich wirst du leider sogenanntes Pech haben.

Bei einem Neuwagen fällt es selbstverständlich in die Garantie. Selbst WENN es nach BGB nicht darunter fallen sollte, wird es bei fast allen Herstellern einfach getauscht werden.

Noch was positives: Sollte es sich um ein älteres Fahrzeug handeln, bekommst du gebrauchte Ersatzteile recht günstig. Ich würde den Preis beim Schrottplatz/Gebrauchtteilehändler/Ebay auf ca. 30 Euro einschätzen.

Achja: noch ein Mangel der widerum zum Defekt des Motors führen kann: verbogene Wischerarme führen zu Überlast und können den Motor unter Umständen schädigen.

Mfg

Andreas

Wolff Services

Thunder1262  13.12.2009, 06:14

Neu oder Gebraucht ist eigentlich egal. Neuwagen haben 2Jahre Gewährleistung nach BGB, fast jeder Hersteller gibt aber min 2 Jahre Garantie auf die Neuwagen. Wenn er das Gebrauchtfahrzeug noch keine 6 Monate hat ist der Händler oder eine eventuelle Gebrauchtwagenversicherung(diese in abhängigkeit der gelaufenen Km) in der Pflicht. Wenn er das Fahrzeug Privat gekauft hätte, wäre alles anders. Dann greift gar nichts.

Ein Wischermotor gehört in die Gewährleistung. Jetzt kommt es darauf an wie Alt das Fahrzeug ist. Hat es nur die Gewährleistung des Händlers oder eine Gebrauchtwagengarantie? Mit der Gewährleistung des Händlers ist es so, ist das Fahrzeug keine 6 Monate alt(vor nicht mehr als 6 Monaten gekauft)ist der Händler in der Beweispflicht, ist es zwischen 7 und 12 Monaten liegt die Beweispflicht beim Kunden, das das Teil, in dem Fall der Wischermotor, von anfang an eine Macke hatte bzw. defekt war oder nicht. Hast du eine Gebrauchtwagenversicherung, ist der Wischermotor meines erachtens mit in der Garantie. Und wenn nicht, gilt das gleiche mit der Gewährleistung. Der Händler ist nicht aus der Pflicht, wenn die Versicherung nicht greift.

Auch ein Scheibenwischer-Motorunterliegt einem gewissen Verschleiss. Auch wenns nicht ein alltäglicher Verschleiss ist. Falls der Schaden innerhalb der ersten sechs Monaten, vom Kaufdatum ab gesehen, eingetreten ist, dann muss der Verkäufer den Schaden ohne wenn und aber übernehmen, nach den sechs Monaten im Prinzip auch. Aber dann liegt eine Beweislastumkehr vor. dann wirds schwieriger.

Versuch macht kluch.... Ist schon ein Teil, welches einem gewissen Verschleiß unterliegt.Man wird Dir wahrscheinlich dort sagen, Du hättest bei angefrorenen Wischern diese angestellt....