Gebrauchte Sachen verkaufen -wie angeben? -Als Eigenbeleg?

3 Antworten

> Gut ich könnte den Auktionsinhalt als Beleg ausdrucken,das wäre eine Möglichkeit
Genau so funktionierts
> bei Artikeln,die schon Jahre in meinem Besitz sind und die ich dann erst weiter verkaufe als gebrauchte Ware
Dafür kannst Du normalerweise keine Anschaffungskosten mehr ansetzen, selbstverständlich aber die Auktions- Verpackungs- Fracht- und ähnliche Kosten. Als Einnahmebeleg dient wieder der Auktionsbeleg.
Viel Erfolg!

www.gewerbe-anmelden.info/ ebay - benötige ich einen Gewerbeschein? eBay - das weltweit größte Online Auktionshaus. Bekannt durch unzählige Schnäppchenmacher, in die Kritik geraten durch unseriöse Geschäftemacher und dennoch Anlaufpunkt für Millionen Menschen weltweit täglich.

Wenn sie auch zu begeisterten eBay Käufern und besonders Verkäufern gehören wollen müssen Sie allerdings einiges beachten. Verkaufen Sie Produkte aus Ihrem Privatbestand so ist es laut landläufiger Meinung nicht nötig einen Gewerbeschein zu besitzen oder gar Mehrwertsteuer zu berechnen.

Kaufen Sie allerdings Waren ein um sie später Gewinnbringend zu verkaufen gelten Sie definitiv als gewerblicher Verkäufer und müssen einen Gewerbeschein besitzen. Ein anders lautendes Urteil vom Landgericht Berlin (LG Berlin, Urt. v. 09.11.2001 - 103 O 149/01), bei dem eine Frau, welche Ihren Dachboden "ausgemistet" hat durch die vielen Verkäufe als gewerblicher Händler einzustufen ist kann dabei durchaus ignoriert werden. Unbestätigen Internetgerüchten interessiert sich das Finanzamt zusehend mehr für die privaten Verkäufer bei eBay. Diversen Internetforen ist zu entnehmen das Verkäufer vermehrt Briefe vom Finanzamt erhalten in der das Finanzamt um die offenlegung der Einkommen aus eBay bittet. Wird das Finanzamt an dieser Eigenart festhalten werden auch zunehmend Privatverkäufer in der Zukunft ín die Gewerbescheinpflicht fallen.

EnnoBecker  09.03.2010, 06:21

Was ist das denn für ein dämlicher Text? Das FA macht ja keine Gesetze, und wenn im Gesetz steht, dass Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nur dann steuerpflichtig sind, wenn die Gegenstände zuvor weniger als 1 Jahr (bei Grundstücken: 10 Jahre mit Ausnahmen)im Familienbesitz waren, dann mag sich das FA gern dafür interesieren.
 
Ändern wird es die Gesetzeslage aber nicht.
 
Und außerdem: Selbst wenn die Verkäufe gewerblich sind, was bitte hat das FA denn mit einem Gewerbeschein zu schaffen?

 

Mittlerweile haben wir sowohl ein kostenloses Muster (als Ausfüllhilfe) als auch eine kostenpflichtige Vorlage (zum selber Ausfüllen) auf unserer Seite.

http://www.gruenderlexikon.de/vorlagen/eigenbeleg

PS.: Diese Dokumente nutzen wir bereits seit Jahren selbst.