Wie verhalten wenn ein Tier vor das fahrende Auto läuft?

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Hallo Kugelrobbe,

beim Durchsehen der Google-Ergebnisse hinsichtlich der Rechtslage schien mir folgender Text mit am besten zu sein. Das ist jetzt nur ein Auszug, aber unten gebe ich die Quelle an, dann kannst du dir auch die "Probleme in der Praxis" und ein paar Urteile ansehen.

"Grundsätzlich trägt der Auffahrende die volle Schuld an einem Auffahrunfall. Ein Bremsen für Tiere kann aber zu einer Mithaftung des Bremsenden führen. Der Fahrer muss sich in Sekundenschnelle entscheiden.

Ob Igel, Taube, Fuchs, Katze, Hund, Rind oder Pferd sich unbefugt auf der Fahrbahn tummeln - wann und wo ein Bremsen für diese Tiere im Straßenverkehr gerechtfertigt ist, hängt immer von der einzelnen Unfallsituation, von der Umgebung, dem nachfolgenden Verkehr und nicht zuletzt von der Größe des Tieres ab. Daraus ergibt sich dann die Haftungsquote bei einem entstandenen Schaden. Faustregel: Je größer das Tier, je eher mit dessen Auftauchen auf der Straße gerechnet werden muss und je ungefährlicher die Situation für den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer, desto eher darf gebremst werden. [...]

Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug immer so groß sein, dass er auch gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Laut Satz 2 darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund bremsen. Ein 'zwingender Grund' im Sinne der Vorschrift ist dann gegeben, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Nachfahrenden zurücktreten, zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand des Nachfahrenden nicht groß genug ist. Der Fahrzeugführer hat somit in der betreffenden Situation immer abzuwägen, wie hoch der Schutz des Rechtsgutes wiegt, für das er bremst und wie stark er den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer damit gefährdet."

(Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/bremsen-fuer-tiere_046644.html)


Zu Wildunfällen steht im entsprechenden Wikipedia-Artikel ("Wildunfall") u.a. Folgendes:

"Der bei einem Wildunfall entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden. Der Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der bei Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) im Regelfall in der Teilkasko versichert ist. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind zumeist nicht versichert.

Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden. Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstehen, fallen nicht in den Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte. Durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier, zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet."


Moralisch ist das so eine Sache. Draufhalten würde ich nur, wenn wirklich irgendwer gefährdet wäre. Wenn die Umstände es zulassen, bremse ich auch für Frösche oder Mäuse. Stört dann ja keinen und schadet auch niemandem. In manchen Situationen hat man ja vielleicht auch noch andere Optionen als Draufhalten oder Ausweichen, z.B. langsames Verringern der Geschwindigkeit, sodass der Hintermann nicht überfordert wird.
Das schnelle Einschätzen der Situation ist aber leichter gesagt als getan, denke ich. In einem Wohngebiet ist man sowieso aufmerksamer, spielende Kinder, unangeleinte Hunde, man weiß nie. Aber wenn man eine Landstraße langbrettert und plötzlich ein Reh vor die Haube hüpft, da kann man so viel erzählen, was man theoretisch machen würde, wie es dann letztendlich in der Praxis aussieht, kann man nicht vorhersehen, nur das Beste hoffen.

Liebe Grüße
scopie

Kugelrobbe 
Fragesteller
 29.12.2013, 11:44

Danke Scopie, das du dir solche Mühe gemacht hast und verstanden hast, was mein Problem ist. Spitzen Antwort!

scopie  29.12.2013, 12:17
@Kugelrobbe

Das freut mich, vielen Dank! So genau wusste ich das bis heute auch nicht.
Hier lernt man wirklich nie aus. :-))

Hallo Kugelrobbe,

Überfahren muss man das Tier nicht.

Man sollte iegntlich versuchen, noch zu bremsen damit man das Tier nicht überfährt. Manchmal geht das aber leider nicht anders, und dann kann man auch nicht mehr ausweichen. Es ist aber manchmal besser, nicht auszuweichen, dann kann das Tier sich nämlich erschrecken und dann in die gleiche Richtung wie du laufen, oder mit dem Ausweichen verursacht man einen noch größeren Schaden.

Ja ein Tier wird vom Gesetz her nur als Gegenstand bzw. als Sache angesehen. Das heißt wenn man z.B. den Hund seines Nachbran tötet, ist das vom Gesetz her Sachbeschädigung.

Ich persönlich finde das nicht in Ordnung, ein Tier, was ja wie wir Menschen ein Lebewesen ist, nur als Gegenstand zu betrachten. Das finde ich wirklich nicht in Ordnung, aber was will man machen...

LG Annika :-)

Margotier  28.12.2013, 10:05

Hallo AnNika7,

das Tiere als Sache gelten, ist so zum Glück nicht völlig richtig.

Wenn du den Hund Deines Nachbarn vorsätzlich tötest, verstöst Du gegen das Tierschutzgesetz, wonach das grundlose Töten von Wirbeltieren verboten ist, es gilt also nicht als Sachbeschädigung.

Überfährst Du aus Versehen den Hund Deines Nachbarn, z. B. weil er völlig unvorhehrsehabar aus seiner Einfahrt auf die Straße gerannt ist, bist Du zum Schadenersatz des materiellen Wertes des Hundes verpflichtet (bzw. zur Erstattung aller aus dem Unfall entstandenen (Tierarzt)-Kosten), in dem Fall wird der Wert des Hundes wie der einer Sache ermittelt.

Liebe Grüße

Margotier

AnNika7  28.12.2013, 10:17
@Margotier

Hallo Margotier,

vorher war das aber so. Okay gut, wenn sie das geändert hat - um so besser.

Kugelrobbe 
Fragesteller
 28.12.2013, 10:22
@AnNika7

Da bin ich aber auch froh, ich finde es nämlich irgendwie doof, wenn ein Tier als Gegenständ gilt :)

AnNika7  28.12.2013, 10:48
@Kugelrobbe

Ja da hast su wirklich Recht.

Ein Tier hat genau wie wir Menschen auch ein Recht auf ein schönes Leben. Dann ist es ungerecht, sie als Gegenstand anzusehen.

JotEs  29.12.2013, 08:50
@AnNika7

Dazu die entsprechende Vorschrift aus dem BGB:

§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

crazykitty1990  12.08.2015, 01:07
@Margotier

Das stimmt so nicht. Ich hab deshalb extra mal in der Fahrschule nachgefragt. Wenn dir eine Katze oder ein Hund vors Auto laufen und man den Halter kennt, muss der sogar für den Schaden am Auto aufkommen. Gearde beim Hund ist der Halter dafür verantwortlich, dass sein Tier nicht unkontrolliert irgendwo rumspringt. Es hat mich selbst auch schockiert, denn eigentlich hatte ich nachgefragt, weil ich zwei Katzen habe.

Hey =)
also richtig rechtlich kann ich dir da nicht helfen.
Ich weiß, dass man in der Fahrschule bei einer Theoriefrage als Antwort ankreuzen muss: "auf das Tier zuhalten, damit weder Gegenverkehr noch nachfolgender Verkehr beeinträchtigt werden".
Ich weiß aber auch, dass mein Fahrlehrer im Theorieunterricht zu dieser Antwort sagte: Das ist doch totaler Quatsch. Selbst wenn man das Tier nicht als Lebewesen betrachtet wird, ist der Schaden im Auto dennoch groß. Erst recht bei nem Wildschwein oder so! Und würden sich die Autofahrer an den vorgegebenen Mindestsicherheitsabstand halten, dann hätten die auch kein Problem rechtzeitig zu bremsen, wenn man es selber tut!"
Und moralisch: es gibt bestimmt genug Leute, denen so ein Tierleben total egal ist. Würde mir allerdings ein Tier auf der Straße begegnen ich würde bremsen.
Ich könnte es niemals mit meinem Gewissen vereinbaren ein Tier getötet zu haben. (Und für die sehr klugen Menschen hier unter uns: Ja ich weiß, dass man auf Ameisen tritt usw. aber ihr wisst ganz genau was ich meine.)
Und es gibt ja die sogenannten Reflexe, die man beim Autofahren braucht. Und mein Reflex wäre auf jeden Fall bremsen, das würde mein Unterbewusstsein von ganz allein entscheiden.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Liebe Grüße
Ninielx3

Kugelrobbe 
Fragesteller
 28.12.2013, 21:44

Hey :)

Macht nix deine Antwort finde ich gut, du hast einfach erzählt was dir so durch den Kopf ging, find ich gut durchdacht :)

Bei kleineren Tieren nicht ausweichen oder eine Vollbremsung hinlegen. Dadurch wärst du für Folgeschäden bei Dritten (mit) verantwortlich. Schäden sind über die hoffentlich vorhandene Teilkasko mit aktuellen Bedingungen abgedeckt.

Bei großen Tieren sieht es etwas anders aus. Ein Zusammenstoß mit einer Kuh oder einem Pferd kann sehr, sehr übel enden. Da greift dann auch die Haftpflicht des Bauern.

Moralisch solltest du natürlich einen Zusammenstoß möglichst vermeiden. Aber dein Leben steht immer über dem von Tieren.

Kugelrobbe 
Fragesteller
 28.12.2013, 12:10

Ja, Selbstschutz geht vor Fremdschutz, is ganz klar wenns aber so is, das mir dicht einer hinten auffährt und ich würde einen Unfall verursachen, selbst wenn ich langsamer bremse, ist das echt schwierig. Dann bin ich quasi "gezwungen" mich zwischen Tier und Mensch zu unterscheiden.

Othetaler  28.12.2013, 18:11
@Kugelrobbe

Dann musst du "draufhalten".

Meiner Meinung nach, hat der Hintermann dafür zu sorgen, dass der Abstand groß genug ist, dass er noch rechtzeitig bremsen kann, wenn der Vordermann bremst. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass so gut wie jeder in so einer Situation bremst, und sich nicht vorher vergewissert, ob der Hintermann auffahren könnte. Das ist einfach ein Reflex.