Gebäude- und Freiflächen im Grundbuch
Was versteht man unter dem Grundbucheintrag " Gebäude- und Freiflächen" ?
Hat diese Eintragung etwas mit zu erteilenden, oder erteilten Baugenemigungen zu tun...?
5 Antworten
Nein eigentlich nicht. Der Grundbucheintrag "Gebäude und Freiflächen" ist ein überbegriff den darunter befindet sich ja eine Tabelle in der die Flurstücknummer benannt wir und dann das Gebäude (Haus, Schuppen, Garage o.ä.), Freiflächen sind Wiesen, Wälder die unbebaut sind. Die eigentliche bedeutung ist einfach wieviel Häuser (usw.) und wieviel unbebauter Grund vorhanden ist.
Hoffe ich konnt das jetzt einigermaßen verständlich ausdrücken.
...und woher bekomme ich Informationen über Baugenemigungen für Wohnrecht bei Bestandsimmobilien, bzw. wie in diesem Fall, über angeblich "versagte " Ausbaugenemigungen...?
Erkundige dich mal beim zuständigen Bauamt, normalerweise können dir die dort weiter helfen.
im Grundbuch steht dazu nichts!!!!!!!!!!!!!!
Im Bebauungsplan der Gemeinde steht, wie groß die bebaute (und bebaubare) Fläche eines Grundstücks ist. Huierbei ist auf Nachbargrenzen Rücksicht zu nehmen. Genaues sagt dir da das zuständge Bauamt.
Nutzungsbezeichnungen im Grundbuch haben mit Baurecht nichts zu tun.
nein, das sind nur die Summe der Gesamtflächen des Grundstückes
könnte auch eine Hypothek sein.
Hinzu kommt, daß bei einem Baugrundstück für Gebäude in Grenzlage bestimmte Abstandsflächen vorgeschrieben sind. Diese sind normalerweise in den Freiflächen enthalten und müssen bei einem Bauantrag berücksichtigt werden. Hier gelten die landestypischen Regelungen; in Hessen z.B. die HBO.