GbR mit jeweils 50%-beteiligten Gesellschaftern. 1 Gesell erhält mtl. Entgelt, der andere nicht. Darf der Gewinn am Ende 50/50 aufgeteilt werden?
2 Antworten
Wie ist denn die Gewinnverteilung geregelt? Wenn ich mal davon ausgehe, dass jeder Gesellschafter entspr. seines Anteils am Gewinn beteiligt ist, bekommt auch jeder die Hälfte des Jahresüberschusses zugerechnet. Die monatliche Vorabvergütung des eines Gesellschafters ist natürlich mit seinem Gewinnanteil zu verrechnen.
.. außer er wird mehr für die GbR tätig als der andere Gesellschafter.
Dann hat er einen höheren Gewinnanteil als der andere Gesellschafter.
Warum erhält der eine Gesellschafter ein Entgelt?
Wenn er allein für die GbR tätig ist, kann er eine Vorabvergütung erhalten.
Ein Beispiel:
Die GbR macht einen steuerlichen Gewinn von 50.000,00 €.
Der eine Gesellschafter erhält eine Vorabvergütung von 10.000,00 €.
Dann sieht die steuerliche Gewinnverteilung so aus:
Jahresüberschuss 50.000,00 €.
Davon vorab für den Gesellschafter A: 10.000,00 €
Vom Rest für die beiden Gesellschafter je 20.000,00 €.
Gewinnanteil A also insgesamt 30.000,00 €
Gewinnanteil des anderen Gesellschafters 20.000,00 €.