Gasherd anschließen - gesetzliche Vorgaben - Mietrecht

1 Antwort

Arbeiten an Gasgeräten dürfen grundsätzlich nur vom Gasinstallateur durchgeführt werden. Da sich die Gasanlage im Eigentum des Vermieters befindet, kann diese auch festlegen, welche Firma damit beauftragt wird. Eine selbst Installation (einschließlich einer durch einen Kumpel) ist bei Gasanlagen nicht gestattet.

Anders sieht die Sache jedoch aus einem Gasherd mit Stecker. Diese Gaskupplungen sind genormt und sind gerade dafür gemacht, dass jedermann sie benutzen kann. Wenn also eine funktionsfähige Gaskupplung vorhanden ist und der Stecker dort passt, können sie diesen Anschluss selbst durchführen.

Allerdings ist es der Hausverwaltung unbenommen, anschließend daran eine Überprüfung der Gasanlage durchführen zu lassen. Es könnte sogar sein, dass sie dazu verpflichtet ist.

Ich würde also den Gasstecker anschließen und die Hausverwaltung schriftlich mit Nachweis darüber informieren. Wenn die dann einen Gasklempner schickt, müssen sie den Halt bezahlen. Aber eben nur für die kurze Überprüfung (Dichtigkeitsnachweis).

Annette15 
Fragesteller
 29.01.2014, 20:16

Supi Danke Beste Anwort - ist ne Steckverbindung. Hat sehr geholfen! DAnke, DAnke Danke...