Gartenpflege/ Mitteilung an die Mieter
Bitte bitte...kann mir jemand bei der Formulierung helfen. Aus sprachlichen Gründen schaff ich leider nicht. Grundschreiben hab ich fertig. Ich muss so eine Art Mitteilung an die Mieter schicken. Sie sollen jeder ihr Gartenteil(lt. Mietvertrag) pflegen, rasenmähen, sprengen, Unkraut zupfen, Hecke schneiden. Ich war dort bei einem oder anderen sieht verwildert aus.
Sehr geehrte Mieter,
Pflege der zum Haus gehörenden Gartenflächen ist die Sache des Mieters. Aus aktuellem Anliegen möchten wir Ihnen folgende Hinweise zur Pflege des Gartens geben. Damit Ihre Gartenhecke schön grün und dicht wächst, bitten wir Sie diese im Sommer nur Seitenränder zuschneiden, und erst im Herbst die Spitzen. Die Gesamthohe der Ligusterhecke darf die einheitliche Läge von 1,50 m nicht überschreiten. Bei dem letzten „Besuch“ wurde festgestellt dass einige Häuser ihre Gartenanlagen sprich Rollrasen und die Ligusterhecke nicht bewässern bzw. teilweise bewässern. Es ist wichtig regemäßig und ausreichend zu bewässern, besonders bei der Hitze die wir jetzt haben. Wenn der Rollrasen austrocknet (Verschuldung der Mietert, muss derjeniger Mieter der Rollrasen ersetzen. Auch die Unkraut muss beseitigt werden.
Alle Mieter werden gebeten, für die Schonung und die Erhaltung mit zu sorgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
4 Antworten
Also, in den ersten 2 Jahren nach Pflanzung der Hecke sollt diese gar nicht geschnitten werden. danach dürfen die Seiten maximal ab Ende Juni nach der ersten Triebphase leicht gestutzt werden, und dies auch nur mit einer Handschere, keinesfalls motorisiert,um evtl. noch restliche brütende Vögel nicht zu vertreiben. Bei größer n Hecken ist der große Grundschnitt erst ab Ende September zulässig. Ältere Hecken dürfen eh kaum wieder runter gerodet werden, man läuft gefahr hier ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50000 € zu zahlen.
Ist es nicht explizit im Mietvertrag verankert (...der zur Mietsache gehörende anteilige Garten...muss vom Mieter gepflegt werden...) ist der Vermieter dran. Heißt dann aber auch, das der Mieter nicht einfach irgendwas Pflanzen darf etc.
Ist es verankert, sollte definiert aufgelistet sein, was zur Pflege des Gartenanteils durch die Mieter gehört: Unkraut, Bewässerung, allgemeine Pflanzenpflege, Beschnitte zu den entsprechenden Zeiten. Also, vor Vermietung klar auflisten, was zu tun ist! Im Nachhinein ist es hier eben Ein Pflege-durch -Nutzer-Prinzip.
Bei Beschnitten von größeren Bäumen oder Hecken darf der Mieter dies eh nur in Abstimmung und nach Rücksprache mit dem Vermieter und mit dessen Erlaubnis tun.
Wenn der rasen eingeht, weil er vielleicht nicht genügend angegangen ist, kann man dies dem Mieter nicht anlasten, Ersatz hat der Vermieter zu leisten, sofern dieser den rasen auch als Mietsache zu gehörig angegeben hat, sprich der rasen im garten bei Anmietung vorhanden war. Geht er ein, weil,nicht gewässert wurde, kann der Vermieter Ersatz verlangen. Bedingt aber eben vorherige klare Absprache.
Und wenn es Schwierigkeiten mit der Formulierung oder Rechtschreibung gibt: einfach bevor man es ausdruckt, über PRÜFEN das Rechtschreibprogramm drüber laufen lassen. ;-)
das ist nicht dein ernst, oder?
derzeit dürfen per gesetz übrigens GAR KEINE hecken geschnitten werden.. soviel dazu...
mach dich mal mit den gesetzen vertraut, wenn du das professionell betreibst.. nein, man darf nicht.
derzeit dürfen per gesetz übrigens GAR KEINE hecken geschnitten werden..
Hä???? Bitte Gesetz/Verordnung und den § dazu!
Ich sehe gerade die Vereinbarung im Mietvertrag und kann nur sagen, so eine unbestimmte Vereinbarung kann ein Mieter gar nicht erfülllen. Auch in kann nicht ersehen, was genau ich zu machen habe und was nicht und wenn ich es für ordnungsgemäß halte, geht das meinem Vermieter gar nicht an, wenn er etwas anderes glaubt meinen zu müssen. Ich fürchte also, so wird es nichts.
Ergänzung, Hinweis aus meiner Literatur: Ordnungsgemäße Gartenpflege. Über das, was man darunter versteht, gehen die Meinungen weit auseinander. Sie reichen vom militärisch ausgerichteten Ziergarten bis zur ökologisch verbrämten Wildnis. Die Grenze zur Vertragsverletzung wird wohl dort zu ziehen sein, wo der Mieter den Garten nicht mehr wild wachsen, sondern verwildern und verkommen lässt (LG Köln, Az. 1 S 149/95). Generell schuldet der Mieter nur einfache und grundsätzliche Pflegearbeiten wie Rasenmähen oder Laubabfuhr. Sie können von ihm nicht Arbeiten verlangen, die ein fachmännisches Wissen erfordern, z.B. die Bäume und Sträucher so zu beschneiden, damit das richtige Wachstum gefördert wird. Auch außergewöhnliche Arbeiten wie Rasensanierung gehen über das hinaus, wozu der Mieter verpflichtet werden kann.
Steht die Gartenpflege bei den Mietern im Mietvertrag? Wenn nicht, dann müssen die Mieter das garnicht machen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm
Wenn ja, dann kannst Du ihnen das Schreiben so schicken.
Heckenschneiden ist bis September eh nur bedingt erlaubt, das sollte dann der Vermieter machen. http://www.haus-und-grund-muenster.de/index.php?option=com_content&view=article&id=71:ab-1-maerz-radikales-heckenschneiden-verboten&catid=35:allgemein&Itemid=55
Bei den Reihenhäusern übernimmt der Mieter Heckeschneiden
Satz aus dem Mietvertrag " Der Mieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Pflege des zur Mietsache gehörenden Gartens sowie des angemieteten Stellplatzes"
Im Schreiben sind viele rechtschreibsfehler, und Formulierungsfehler.... ich bitte um Korrektur. (((
die Hecke ist noch jung, dort sind keine Vögelnäste. Außerdem wollte ich das Schreiben nächste Woche wegschiecken, ab dann darf man schon, oder?