Kann ich vom Vermieter eine Einzelaufstellung der Gartenpflegekosten und Belege verlangen?

11 Antworten

Gartenpflege und Dachdämmung gehören nicht zusammen

Im Rahmen deines Rechtes auf Einsichtnahme muss der Vermieter dir sämtliche diesbezüglichen Belege im Original vorlegen. Macht er das nicht oder weigert sich, ist zumindest diese Position nicht zu bezahlen.

Was ist denn eine Einzelausstellung?

Grundsätzlich hast Du das Recht, Einsicht in Belege zu nehmen (Rechnungen, Arbeitsnachweise, Verträge, etc.).

Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, Belege zuzusenden, sofern es Dir zuzumuten ist, diese persönlich beim Vermieter einzusehen.

Du kannst verlangen das dir der Vermieter die Belege vorlegt. In seinen Räumlichkeiten.

Du kannst grundsätzlich Einsicht ! in alle zur Nebenkostenabrechnung gehörenden Belegen fordern.

klar, diese Kosten muss der Vermieter schließlich belegen können, die Belege einsehen ist dein gutes Recht.