Muss eine Terrasse im Mietvertrag stehen, um die Miete im Falle eines Mangels mindern zu können?

6 Antworten

Meines Erachtens kannst du die Miete nur mindern, wenn die Mietsache explizit im Vertrag genannt ist; bei dir die Terasse also NICHT!

Vermutlich wird sie sich bei Mietminderung einen Anwalt nehmen, der das Geld dann einklagt. Deshalb solltest Du Dir auch einen suchen - und das am besten schon jetzt, dann kann er diese Frage gleich als erstes beantworten.

Mietstreitigkeiten ohne Anwalt durchzuführen, kann ein sehr hohes Risiko mit sich bringen - im schlimmsten Fall führt es zur Auflösung des Mietverhältnisses, manchmal nur aufgrund von "Formfehlern" (die sich vor Gericht dann schnell als "Sachfehler" herausstellen).

Alles was zur Wohnung gehört, muss auch im Mietvertrag schriftlich verankert sein. Eine Mietminderung ist bei einem Mangel grundsätzlich möglich, die Frage ist, wie hoch?? In diesem Fall, bis du gesetzlich verpflichtet die Vermieterin schriftlich von diesem Mangel zu unterrichten und ihr eine Frist, sagen wir mal 8 Wochen einzuräumen, am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit sie dann nicht behaupten könne, sie hätte nichts bekommen. Nach Ablauf dieser Frist und es ist nichts geschehn, kannst du die Miete um 5% bis 8% mindern.

Wenn der Zugang zur Terrasse direkt aus Deienr Wohnung erfolgt und die Terrasse auch vor Deiner Wohnung liegt, ist sie selbstverständlich mitvermietet und muss nicht extra im Mietvertrag stehen.

Ich weiss, dass ich alleine hier im Forum mit dieser Antwort stehe.

Welchen Sinn sollte aber eine Terasse haben, die aus meiner Wohnung nur zugänglich ist, direkt vor meiner Wohnung liegt, denn ich kann ja jedem anderen untersagen, sich vor meiner Wohnung direkt nieder zu lassen.

Die Frage kann auch oft mit der Miethöhe geklärt werden, weil die halbe Fläche der Terrasse dann auch als Wohnfläche angerechnet wird.

Hier gibt es aber zudem eine mündliche Absprache.

Fordere den VM auf, schriftlich, die Terrasse nun fertigzustellen, da Du ansonsten die Miete minderst.

Mietminderung für Terrasse. Qm-Preis ausrechnen ( Gesamtkaltmiete / Wohnfläche lt. Mietvertrag ) und dann die Hälfte der Terrasse berechnen x qm ergibt die Höhe der Mietminderung.

Wenn die Terrasse nicht mitvermietet ist, ist eine minderung nicht möglich. Im Übrigen ist es ratsam, sich mit solchen Angelegenheiten an einen Anwalt zu wenden. denn Mietminderungen selbst durchzuführen, ist recht risikobeladen.