Fugenlüfter im Neubau

3 Antworten

verpflichtet ist der Bauunternehmer nicht. Er erspart sich aber manchen Ärger, da bei der heutigen Dämmung Pilzbefall fast unvermeidlich ist. Vom Standpunkt der Innenfeuchtigkeit und der Vermeidung eines Pilzbefalls ist das eine Lösung für die Du dankbar sein solltest. Natürlich wäre es besser gewesen gleich atmende Wände einzubauen.

ist doch nicht so teuer:

http://ungezieferprodukte.de/maeuse/maeuse-abwehr/halbrunder-fugenlufter-zur-nachrustung-6cm-gegen-mausen-und-ratten.html

ob es denn nun Pflicht wird sich aus dem Auftraag ergeben oder darin ersehen lassen.

Wohl könnte ich mir vostellen das es extra hätte "bestellt " werden müssen.

Mucky86 
Fragesteller
 06.07.2013, 18:02

Naja 120 euro sind für sowas mal eben auch ne menge holz ;) Aber danke dir für deine antwort. Im Bauauftrag steht es immer nur so Maurerarbeiten .....Euro Fugenarbeiten.... Euro Elektrik ..... Euro, etc

Auchdazu  06.07.2013, 18:33
@Mucky86

laut dieser Debatte scheint es wohl keine Pflicht zu sein. Wenn auch am Anfang ein nachvollziehbares Argument "Waldnähe" greift. Es hätte wohl dann vom Achitekt (Baufirma) empfohlen werden sollen.

Ob daraus ein Anspruch generell entsteht oder nun eine Schuld der Baufirma zugeschoben werden kann bleibt damit eben so unklar. Dazu müssten dann sämtliche Unterlagen und Merkblätter für das Verklinkern studiert werden.

Ich kenne sowas bei Neubauten garnicht. Was soll denn das bringen? Ich kenne nur Lüftungsanlagen die in Verbindung mit einer Heizung eingebaut werden.