Für den Gesellenbrief Geld bezahlen?

4 Antworten

Ja, das darf die Innung, Du hast den Brief schließlich bestellt und die haben sich die Mühe gemacht, deine Akte zu suchen und den Ersatz anzufertigen.

Wenn bei Dir jemand den Fehlerspeicher auslesen lässt und Du dem Kunden das Ergebnis nennst, kann der auch nicht sagen, " Lohnt nicht, ich lasse die Karre verschrotten" und Du gehst Leer aus.

Natürlich dürfen die das. Wird vermutlich in deren Gebührenverzeichnis nachzulesen sein. Die Handwerkskammer Dresden nimmt bspw. 25 €.

Zahlst du nicht, bekommst du irgendwann Post vom Zollamt.

Sie Handwerkskammer ist eine Körperschaft öffentlichen rechts. Wenn du nicht zahlst, geht ein Inkassoauftrag an die nächste Zolldienststelle. Diese kann direkt in dein Gehalt pfänden.

mach dir für 20 Euros nicht solch einen Ärger -

am Ende mußt du sowieso zahlen