selbstständig ohne Gesellenbrief

2 Antworten

Grundsätzlich geht das schon. Zu der Anwesenheitszeit kannst Du Dich an die Handwerkskammer richten. Schließlich ist ja auch die Frage was passiert wenn die Person erkrankt oder Urlaub hat.

Allerdings ist unter dem Strich das keine gute Basis, weil Du abhängig bist. Kündigt die Person und Du findest keine neue Person, dann ist fraglich ob die Kammer Dir eine Ausnahmegenehmigung erteilt und einen Innungsmeister zur Seite stellt.

Wenn du nicht mal den Gesellenbrief schaffst, solltest du besser keinen Friseur-Salon eröffnen.

Zur Selbständigkeit und zum Erfolg gehört schon mehr als einen Meister einzustellen.

Neben handwerklichem Können sind da z.B. noch Buchhaltung, Kostenrechnung, kreative Werbung etc.