Nach Führerscheinsperre, Antrag stellen?
Guten Morgen Community,
ich bin gerade etwas Ratlos. Ich hatte in der Vergangenheit vor ca. 2-3 Jahren 2x Urteile wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Beim Ersten Mal wurde ich zu 9 Monate Führerscheinsperre Verurteilt. Beim Zweiten Mal zu 12 Monaten. Die Sperre war aber in Folge, sprich wo die Erste um war hat auch schon die Zweite Begonnen. Ich war NIE im Besitz einer Fahrerlaubnis, ich wurde ich nie mit Alkohol oder Drogen angehalten oder Sonstiges. Ich weiß ohne Führerschein war ein ziemlich großer Fehler! Mittlerweile denke ich selber ganz anders darüber es war einfach Dumm.
Aber ich habe im Internet gelesen, dass man 3 Monate bevor die Führerscheinsperre abläuft, einen Antrag bei der Führerscheinbehöre stellen kann. Jedoch Lese ich Überall, dass die bereits alle einen Führerschein hatten. Also meine Frage ist, was für ein Antrag wäre das? Mein Anwalt sagte mir das es evtl sein kann das ich eine MPÜ machen müsste.
ich würde mich über Ernst gemeinte Rückmeldung freuen.
5 Antworten
Hi,
letzendlich müsstest Du - meines Erachtens - einen normalen Führerscheinantrag stellen, da Du ja noch nie einen Führerschein hattest (Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis).
Ob Du diesen ebenfalls drei Monate vor Fristende stellen kannst, weiß ich nicht; es handelt sich schließlich um keine Wiedererteilung.
Mein Anwalt sagte mir das es evtl sein kann das ich eine MPÜ machen müsste.
Damit musst du rechnen! Eine zweimalige (!) Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat lässt aus Sicht der Führerscheinstelle doch massive Zweifel an der Eignung als Kraftfahrer aufkommen...
LG
das wirst erfahren wenn du den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle einreichst - von dort kommt die Antwort - es kann eine MPU verlangt werden
Hallo peterobm, weißt du zufällig auch, ob das unbedingt über die Fahrschule geschehen muss? oder kann man einen Antrag ganz Normal selber stellen?
Hallo.
Nimm ein Biometrisches Passfoto mit, und stell bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Erteilung, und Personalausweis mitnehmen. Das kannst du ab 6 Monate vor Ende der Sperrablauffrist.
Dann bekommst du zu hören, bzw geschrieben was die haben wollen.
Es kann vieles Folge oder auch nur etwas.
Das wird dir mitgeteilt. Du kannst mit einer MPU rechnen, aber das liegt an der Führerscheinstelle.
Mit Gruß
Du musst ja sowieso erstmal einen Führerschein machen, den machst du in einer Fahrschule. Sobald der Antrag auf einen Führerschein gestellt wurde(das macht in der Regel die Fahrschule), kommt die Auflage zur MPU.
Aber ich habe im Internet gelesen, dass man 3 Monate bevor die
Mit Wirkung 01.01.2017 sind es 6 Monate vor Ablauf einer Sperre .
§ 21 FEV entsprechend
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
es evtl sein kann das ich eine MPÜ machen müsste.
Evtl. wird die MPU auf dich zukommen . Ziemlich sicher sogar .
Da hat deine Sachbearbeiterin sogar recht , schließt jedoch nicht aus das du mit einer MPU rechnen musst .
Eignungszweifel hast du durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis hervorgerufen .
§ 11 Abs. 3 Nr.4+5 FEV
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
Beinhaltet , das eine MPU angeordnet wird wenn der Bewerber für eine Fahrerlaubnis einmal oder öfters gegen die Vorschriften bzw. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen hat .
Mich würde es sehr wundern wenn hier keine MPU angeordnet wird .
Aber das kannst du im Vorfeld abklären , dazu bittest du um einen Termin bei deiner Führerscheinstelle um Akteneinsicht in deine Führerscheinakte .
Bei diesem Termin kannst du den Beamten dann fragen ob du mit einer MPU rechnen musst oder nicht .
Ich habe eine E-Mail von einer Sachbearbeiterin bekommen, sie meinte:
Eine MPU wird angeordnet z. B. bei regelmäßigem Drogenkonsum, Alkoholabhängigkeit, Fahrten unter Alkohol mit 1.6 Promille oder mehr bzw. mehreren Fahrten unter Alkoholeinfluss.
Trifft bei mir jetzt nicht zu.