Führerschein nach amtlicher Verwahrung per Einschreiben anstatt Einwurfeinschreiben

5 Antworten

Man muss unterscheiden zwischen einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot.

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis entfällt das Recht, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein wird eingezogen und vernichtet.
Will man wieder fahren, dann muss man eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die neue Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung eines neuen Führerscheines erteilt, gilt also erst dann, wenn man den neuen Führerschein in den Händen hält.

Bei einem Fahrverbot bleibt die dem Führerschein zugrunde liegende Fahrerlaubnis bestehen, es entfällt lediglich für einen bestimmten Zeitraum das Recht, von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Das Verbot erlischt mit dem Ablauf der Fahrerbotsfrist, sodass man also danach wieder fahren darf, auch wenn man seinen Führerschein noch nicht wieder in den Händen hält.
Wird man nach Ablauf der Fahrverbotsfrist ohne Führerschein erwischt, liegt keine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor (§ 21 StVG) sondern eine Ordnungswidrigkeit ("Fahren ohne Führerschein"). Das kostet, wenn es überhaupt verfolgt wird, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Theoretisch hat dir die Bußgeldbehörde die Fahrerlaubnis rechtzeitig wieder zukommen zu lassen. Nach meinem Rechtsempfinden darfst du nach Ablauf des vollen Monats wieder fahren, egal wo sich das Kärtchen momentan tatsächlich befindet.

Wenn das Fahrverbot herum ist darfst Du wieder fahren.

Wirst Du aber angehalten und kannst Deinen Führerschein nicht vorzeigen ist dies eine OWi in Höhe von 10,-€.

Eine Entschädigung gibt es nicht, wofür auch ?

Nein, du darfst nicht vor Montag fahren. eine Entschädigung gibt es auch nicht.

Geh auf Nummer sicher und fahre erst wieder wenn du deinen Führerschein wieder hast. Und das mit der Entschädigung war ja wohl ein Witz, oder? Immerhin bist du ja selber Schuld, das du deinen Schein abgeben musstest.

JotEs  03.02.2013, 05:45

Immerhin bist du ja selber Schuld, das du deinen Schein abgeben musstest.

Nun, das gibt aber der Behörde nicht das Recht, den Betroffenen unrechtmäßig zu behandeln. Wenn es so wäre, dass der Betroffene tatsächlich erst dann wieder fahren dürfte, wenn er nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wieder im Besitze seines Führerscheines wäre, dann hätte eine Schadensersatzklage bei einer durch die Behörde zu vertretenden verspäteten Aushändigung des Führerscheines durchaus einige Aussicht auf Erfolg.