Vermieter behauptet Kündigung ist nicht angekommen

6 Antworten

Die Zusendung per Einwurfeinschreiben war richtig. Mit dem Einwurf in den Briefkasten gilt das Kündigungsschreiben als zugestellt, egal ob es dort noch drin ist oder nicht. Deine Kündigung, insofern fristgerecht, ist also zum Termin wirksam. Räume dementsprechend die Wohnung und biete dem Vermieter (wieder per Einwurfeinschreiben) den Übergabetermin (am letzten Tag der Kündigungsfrist) an und bitte um schriftliche Bestätigung.

ich kann mich jetzt irren aber wenn der Brief per Einschreiben geschickt wurde muss der Vermieter doch unterschreiben das er diesen bekommen hat oder? Demnach ist doch sichergestellt das er die Kündigung bekommen hat oder nicht? Wenn er den Brief nicht liest ist das doch nicht die Schuld des Vermieters oder irre ic da jetzt?

Das erste Rückschein-Einschreiben wäre erst mit Abholung nach seinem Winterurlaub überhaupt wirksam zugegangen, das Einwurfeinschreiben nicht.

Dessen Frist (nicht Datum des Schreibens) wäre ab vermerkter Zustellung (Sendungsverfolgung) an gerechnet zugegangen: Vor dem 3. Werktag einschl. Sonnabend eingeworfen bei ordentlicher Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses mit Wirkung zum übernächsten Monatsletzten, danach zugestellt exakt einen Monat später Kündigung wirksam erklärt. Ob er es urlaubsabwesend lesen konnte oder nicht, spielt bei Zugang von Einwurfeinschreiben keine Rolle.

G imager761

Das Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt. Das der VM es noch nicht lesen konnte ist unwichtig. Wichtig ist das es fristgerecht in seinen Machtbereich (Briefkasten) war.

Las Dir von den Zeugen das Eintüten des Einwurfeinschreibens noch bestätigen.

Ich habe leider nur eine spanische Prepaidhandynr

Was macht er denn, wenn es einen Wasserrohrbruch gibt oder das Haus steht in Flammen.

Der Brief wurde zugestellt, also könnt ihr auch Ausziehen zu dem Termin, den ihr genannt habt (drei Monate). Dann Fotografiert ihr die Wohnung, mit ein paar Zeugen alle Schäden aufnehmen und den Schlüssel und die Kopie des Protokolles steckt ihr im in den Briefkasten. oder bei eurem ANwalt, Alle Zeugen müßen Unterschreiben .

Ihr könnt das auch mit einem Anwalt kurz besprechen, so würde ich das machen.

Der Brief wurde zugestellt, also könnt ihr auch Ausziehen zu dem Termin, den ihr genannt habt (drei Monate).

Falsch. Des Rückschein-Einschreiben ist nicht zugegangen und erst ab Zustellung des Einwurfeinschreibens bis zum 3. Werktag wäre am übernächsten Monatsletzten Mietverhältnis wirksam gekündigt. Ausziehen können sie natürlich jederzeit, aber Miete und BK-Vorauzahklung schulden sie bis zur eordentlichen Beendigung trotzdem :-O

Und auf das Datum der Kündigung oder einen Wunschtermin kommt es nicht an :-O

Schlüssel und die Kopie des Protokolles steckt ihr im in den Briefkasten.

Auch falsch. Geschuldete Übergabe meint etwas ganz anderes :-O

G imager761

also könnt ihr auch Ausziehen zu dem Termin, den ihr genannt habt (drei Monate).

Ausziehen kann man wann man will. Ob der Vertrag aber zum genannten Termin endet kommt drauf an ob das Einwurfeinschreiben fristgerecht zugestellt wurde.