Nach Polizeikontrolle ohne Messung Bußgeld?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

und dann hat er gesagt dass wenn sie jetzt gemessen hätten, mein Führerschein für 4 Wochen weg wäre.

4 Wochen ist jedenfalls falsch. Die Dauer eines Fahrverbotes wird in Monaten berechnet; es dauert ein, zwei oder drei Monate.

Im Übrigen hängt ein Fahrverbot nicht davon ab, ob man noch in der Probezeit ist oder nicht. Bei Geschwindigkeitsverstößen erhält ein "Probezeitler" ein Fahrverbot unter genau denselben Umständen wie jeder andere auch.

Muss ich mit einem Verfahren rechnen? :-(

Ich denke, dass weiter nichts auf dich zukommen wird, weil die Polizisten offenbar keine Messungen vorgenommen haben. So konnten sie dich lediglich kontrollieren und auf die nicht bezifferbare Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinweisen.

Häufiger behauptet die Polizei, sie sei hinterhergefahren und dabei haben sie festgestellt, dass man zu schnell war. Die Frage, ob man mit einem Verwarungsgeld einverstanden ist bewirkt, dass man kein Verfahren bekommt, sondern seine Ruhe hat.

In Deinem Fall fehlt auch der Beweis das Du zu schnell gefahren bist.

Ich nehme deshalb an, Dass Du eine kostenlose Belehrung erhalten hast und keinen Bussgeldbescheid bekommen wirst.

Ich hoffe sehr, dass dies ein kostenlose Belehrung gewesen ist.

Ich danke dir für deine schnelle Antwort!

ich hatte sowas mal -

ist wahr! -

von falschen oder korrupten polizisten, weiss es nicht. war das einzige auto - es drängelte plötzlich ein alter mattschwarz gerollter wagen, dass ich aus angst um mein auto schneller fuhr - dann kam..

die kelle - zivilstreife, ich sei zu schnell gewesen :-D

JO

ich verweigerte NICHT das zeigen der papiere - nur denen wollte ich es nicht zeigen, da die mich genötigt hatten! bot an, dem leiter der wache den sachverhalt darzustellen, meine personalien zu geben -

ööh... waren die aber schnell weg :-)

heute glaube ich eher an falsche beamte... war damals zu beschäftigt mit andern dingen, den vorfall zu melden - wahrsch. hätten se die beiden richtig ran gekriegt :( egal was die darstellten!

Nein. wenn keine Messung stattgefunden hat und Du nichts unterschrieben hast, ist die Sache hiermit erledigt. Da kommt nichts mehr auf Dich zu. Ich habe genau das gleiche erlebt. In meinem Fall wollte der Beamte, dass ich eine Art Schuldbekenntnis unterschreibe. Das habe ich natürlich nicht getan und danach kam nichts mehr. Also feste Regel lautet: Egal was die Beamten sagen, Du darfst nichts unterschreiben!

Unterschreiben musste ich zum Glück nichts. Danke für deine Antwort!:)

Solang sie nicht gemessen haben kann er dir nichts. In Deutschland ist jeder unschuldig es sei denn es wird vor Gericht bewiesen. Da er aber keine Beweise hat, bist du demnach unschuldig

Solang sie nicht gemessen haben kann er dir nichts ...

Grundsätzlich ist auch eine Schätzung der Geschwindigkeit zulässig. Von diesem Schätzwert aber ist ein recht hoher Abschlag vorzunehmen (wenigstens 20 %). Außerdem spielt die Erfahrung der Polizisten bzgl. solcher Schätzungen eine Rolle, insbesondere dann, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.