Führerschein Klasse C / C zurückzahlen bei Ausbildungsabbruch?

2 Antworten

Im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen sind derartige Vereinbarungen nichtig, soweit sie Ausbildungsmaßnahmen betreffen (z. B. Führerschein bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer).

Teilweise werden Fortbildungskosten von unter 3.000 EUR für überhaupt nicht relevant gehalten, so dass in solchen Fällen eine Bindung des Arbeitnehmers nicht statthaft ist.

Vor Abschluss der Vereinbarung ist dem Mitarbeiter eine angemessene Überlegungszeit einzuräumen. Er darf - z. B. bei einer bereits laufenden Fortbildungsmaßnahme - nicht unter Druck gesetzt werden. Der Arbeitgeber kann allenfalls Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen. Anderenfalls läge eine unzulässige Vertragsstrafenvereinbarung vor.

https://www.wohnung.net/mietrecht/topic%2C26673%2C-rueckzahlung-von-ausbildungskosten.html

Kündigung: §22 BBIG beacNach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Hallo.

Wenn das damals mit deinem AG und IHK so vereinbart ist. Siehe deinen Arbeitsvertrag und sonstiger Vereinbarungen BAG. wird sehr schwer aus dem Vertrag rauszukommen.

Aber das ist Sache der IHK BAG und deine Vereinbarung.

Mit Gruß

Bley 1914