FSJ nach Au-Pair -> Schwierigkeiten?

2 Antworten

Ich kenn mich da nicht aus, würde aber rein logisch folgedes Denken: Ihr seid für die Formalitäten zuständig, solange sie bei euch Au-Pair ist. Ab dann ist ihre FSJ-Stelle zuständig - die muss die Sache mit dem neuen Visum klären.

Und falls die Verpflichtungserklärung nötig ist (was ich eher bezweifle), dann muss diese ebenfalls von der FSJ-Stelle unterschrieben werden. Da ist es auch ganz richtig, dass deine Eltern diese Erklärung nicht unterscheiben wollen, weil ja niemand von ihren erwarten kann, dass sie für den Lebensunterhalts des Au-Pairs nach Ende der Au-Pair-Beschäftigung aufkommen.

Grundsätzlich sollte es kein Problem werden, das FSJ nach dem Au-Pair anzuschließen. Eure Ansprechpartner sind die deutsche Botschaft sowie die Botschaft des Landes, aus dem euer Au-Pair kommt.

FSJ beginnt am 1.8, kleine Korrektur! :)