Fristlose Kündigung durch Vertragsbruch seitens des Fitnessstudios

3 Antworten

Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn es keine anderen Mittel gibt, das Problem zu lösen. Wegen der zu viel abgebuchten Beträge könntest du zunächst reklamieren und erst, wenn das nicht hilft, könnte man ain eine fristlose Kündigung denken.

Wegen dem einen Cent zu viel? Eine fristlose Kündigung ist dann zulässig, wenn eine Weiterführrung des Vertrags bis zum Ende der fristgemäßen Kündigung nicht zumutbar ist. Ich denke nicht, dass ein Cent (oder drei oder fünf) den Ausschlag gibt/geben, dass eine fristgemäße Kündigung nicht in Frage kommt.

Nein, da kannst du nicht vorzeitig kündigen.

Naja, da sucht aber einer gerade mit ner Lupe nach Fehlern im System. ;-)

Die Trainerpauschale lass dir wieder gutschreiben, den zuviel bezahlten Beitrag auch ... über den 1 Cent sag ich jetzt nix, wegen mir auch ..... und die Öffnungszeiten wirst du hinnehmen müssen, höchstens im Vertrag steht drinnen, dass das ein Rücktrittsgrund ist.