Fristlose Kündigung Fußballverein

11 Antworten

Um Mitglied in einem Verein zu sein, ist es nicht unbedingt notwendig, dass man dort Sport betreibt. Insofern sehe ich keinen dringenden Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.  Zumal deine Verletzung auch nicht dem Verein anzulasten ist.

Da ich selbst in einem Vereinsvorstand bin, sehe ich das auch mal von der anderen Seite: ein Verein lebt von vielen Menschen, die viel Zeit, Arbeit und Geld investieren. Sie zahlen zwar auch als Mitglied ihren Beitrag, aber leisten dazu noch viel mehr.

Kein Verein würde lange exisitieren, wenn alle nur das Nötigste geben würden und verschwunden wären, sobald ihre eigenen Interessen nicht mehr voll erfüllt werden.

Allerdings muss ich auch sagen, dass mir ein Betrag von 270 Euro, von dem du in einem Kommentar redest, doch recht hoch erscheint.

Hatte ich selber auch schon das problem! Bei dir ist bloß der Unterschied das du den Attest sehr spät bekommen hast, du hättest auch erstmal eine sportbefreiung bringen können. Aber eigentlich ist es üblich das du meist für ein viertel Jahr die Hälfte bezahlen musst und dann der Vertrag aufgelöst wird, manche Vereine machen es auch so nachdem eine Kündigung rein bzw. raus gekommen ist für den folge monat den Betrag zu verlangen! Aber prinzipiell für so lange musst du eigentlich nicht die volle Summe zahlen, kann auch passieren wenn der verein so freundlich ist das er die Hälfte zurück erstattet! Aber wie gesagt jeder verein macht das unter sich aus und auch anders

Richtig, ein fristloser Vereinsaustritt aus wichtigem Grunde ist möglich. Allerdings - ob die Verletzung tatsächlich ein wichtiger Grund ist ...? Da mag man seine Zweifel haben. Denn mit dem Vereinsbeitrag zahlt man nicht ausschließlich für die Möglichkeit, Fußball zu spielen, sondern für die Mitgliedschaft, also für das Recht, Mitglied des Vereines zu sein und somit die gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Mitgliedsrechte ausüben zu können. Die Teilnahme an dem Sportangebot ist nur ein Aspekt dieser Rechte.

Daher fürchte ich, wird es zum Streit darüber kommen, ob deine Verletzung tatsächlich ein wichtiger Grund für einen fristlosen Austritt ist.

Zu den Vereinsbeiträgen:

Wenn die Satzung monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Beitragsfälligkeiten vorsieht, der Verein aber den Beitrag für das gesamte Jahr bereits am Jahresanfang kassiert hat, dann ist es möglich, den dem Austrittszeitpunkt entsprechenden Anteil des Beitrages zurückzuerhalten. Ein derartiges Urteil habe ich vor längerer Zeit einmal gelesen. Das gilt allerdings natürlich nur dann, wenn dein fristloser Austritt vor Jahresende wirksam wird. 

Wenn aber die Satzung einen Jahresbeitrag vorsieht, der zu Beginn des Jahres fällig ist und bereits kassiert wurde, dann wirst du davon nichts mehr wiedersehen.

und habe verlangt, dass mir der Jahresbeitrag zurückerstattet wird.

Die Vereinssatzung sieht vermutlich die Kündigung zum Jahresende vor (wenn einmal im Jahr der Beitrag gezahlt wird). Da durch eine fristlose Kündigung dem Verein der vertraglich zugesagte Mitgliedsbeitrag entgehen würde, ist er weder zur Annahme dieser fristlosen Kündigung noch zu einer Rückzahlung (anteilig) des Beitrages verpflichtet. Er kann dir kulanter Weise entgegenkommen, wenn du deine Kündigung entsprechend freundlich formulierst. Das war wohl nicht der Fall... Lies dir zur Kündigung die Satzung des Vereins durch.

Um wieviel Euro geht es? Man könnte dir den halben Beitrag erstatten ... muss aber nicht!

Doch die Kündigung war sehr nett formuliert, da ich mich mit dem Vorstand vom Verein gut verstehe und sehr lange in diesem Verein bin.

Sind anscheinend nicht so kulant...

Habe auch vorgeschlagen, die 3 ersten Monate zu berechnen, da ich die Kündigung erst Mitte März vorgelegt habe.

Handelt sich um die 270 €

Vielleicht spielte auch die Art deiner Kündigung eine Rolle bei der Ablehnung.

Du hättest um sofortige Freistellung und anteilmäßige Erstattung bitten können, aber niemals Erstattung des Jahresbeitrages VERLANGEN können.