Frist per Email setzen
Hallo an alle!
Diese Frage ist zwar öfters mal gestellt worden, die Antworten widersprechen sich allerdings...
Mein Problem: Ich habe meinem Internetanbieter per Email an einem Freitag Mittag eine Frist gesetzt, bis Dienstag Abend (also innerhalb drei Werktagen) endlich meinen Auftrag auszuführen (der angekündigte Liefertermin war bereits verstrichen). Jetzt müsste ich als Absender ja beweisen, dass diese Email beim Empfänger angekommen ist.
Die automatische Eingangsbestätigung reicht hierfür meines Erachtens nicht aus. Mit der Eingangsbestätigung wurde meiner Email eine Ticketnummer zugewiesen. Noch am Freitag Abend bekam ich eine Mail, dass diese intern weitergeleitet werden würde. Direkt darunter befindet sich der Wortlaut meiner Mail.
Die Ticketnummer der "Antwortmail" des Anbieters stimmt in der Anfangsfolge mit der aus der automatischen Eingangsbestätigung überein (Txxx, ich nehme an, das Ticket ist identisch; die Folge dahinter interne Bearbeitungsvermerke oder so).
Reicht die Antwortmail des Anbieters aus, um den Eingang zu beweisen? Ich möchte mir die Zeit sparen, noch ein Einwurfeinschreiben zu verschicken, da ich sonst noch länger warten müsste, um mir anderweitig einen Internetanschluss bereitstellen zu lassen.
Danke schonmal für Eure Hinweise!
5 Antworten
Die automatische Bestätigungsmail reicht komplett aus!
Hallo, die Ticketnummer bedeutet ,das Deine Mail eingegangen ist und an den zuständigen Sachbearbeiter weitergericht wird .Das bedeutet jedoch noch lange nicht ,das es auch schnell bearbeitet wird .Je nach Anbieter kann das sehr lange dauern.Oder Du bekommst eine Formmail ,das es sich verzögert ,wegen zu großem Andrang.Bei mir dauerte das 2 Wochen ,dann hatte ich die Schn...voll .Ich habe dann direkt dort angerufen ,dann war das innerhalb 4 Stunden erledigt .Versuch das mal auf diese Weise .Oder ruf an und lass sie zurückrufen . Viel Glück. L.G.
E-Mails sind bei wichtigen Schreiben immer die schlechteste Lösung - ein Fax wäre, aus rechtlicher Sicht, immer der sicherere Weg, wenn etwas nicht zwingend von der Fax-Übermittlung ausgeschlossen ist.
Die Rechtsprechung tut sich (zu Recht) schwer mit der Anerkennung der Beweiskraft von einfachen E-Mails.
Als Indiz ist eine Empfangsbestätigung natürlich besser als nichts
Im Fall einer Empfangsbestätigung kann ich mir nicht vorstellen, dass sich noch ein Gericht schwer tut. Und erst recht nicht zu Recht^^
Wenn eine automatische Eingangsbestätigung nur dann ausgelöst wird, wenn eine Mail eingeht, ist eine automatische Eingangsbestätigung schon ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass deine Mail eingegangen ist.. ;)
Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht
und mit welchen "Internetanschluss" hast du diese Zeilen geschrieben ? als Empfangen zählt die Lesebestätigung, des Empfängers, du solltest aber auch bei jedem e-mail Schreiben, deine Adresse "Antwort an: z.b lesekatze32" aktiviert haben