Wie setze ich dem Vermieter verbindlich eine Frist?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dein Ansprechpartner/Vermieter ein Büro in der Stadt hat, würde ich das schreiben persönlich abgeben und von jmd. gegenzeichnen lassen.

Die Frist nach Zugang der ersten Mängelanzeige sollte idealerweise 4-Wochen betragen, ab dann ist auch eine Mietkürzung drin. Bei der Höhe lässt Du Dich aber sicherheitshalber vom Mieterschutzbund oder einem Anwalt beraten.

Falls der Vermieter Dich trotz Information über den Mangel und laufender Mietkürzung weiterhin ignoriert, könntest Du das Recht haben den Mangel selbst beseitigen zu lassen und die Kosten von der Miete zu kürzen.

In jedem Fall solltest Du Dich aber rechtlich absichern um nicht plötzlich eine fristlose Kündigung zu riskieren.

Dieser Tipp ist verbesserungswürdig:

  • Persönliche Abgabe hilft nichts, wenn der Empfänger die Gegenzeichnung verweigert...

  • Miete mindern kann man schon sofort ab Auftreten des Mangels weit vor Ablauf der Frist

@XtraDry

Wir gehen einfach mal davon aus, dass niemand die Annahme verweigert, aber Du hast recht.

Das man die Miete schon ab Auftreten des Manels mindern kann wusste ich auch noch nicht. Danke für den Tipp. Aber ist das nicht auch davon abhängig, welcher Mangel besteht?

@ravage

Kommt drauf an, ob es sich um einen Mangel gemäß §§ 536, 536 BGB handelt. Wenn dies so ist, dann nicht. Schimmel und Wasserschaden sind definitiv solche Mängel. Lies einfach mal § 536 BGB, der ist eigentlich selbsterklärend...

@XtraDry

eine schlechte antwort.

der komentar von xtradry ebenfalls, da der gesetzestext allein kaum eine konkrete aussage trifft. insbesondere wegen der abdingbarkeit. nicht umsonst ist 535 BGB einer der paragraphen mit den meisten urteilen und komentaren.

@Obelhicks

Was wäre denn hilfreicher???

@XtraDry

sagt dir das wort "abdingbarkeit" nichts? dann kennst du auch nicht den sachverhalt.

@Obelhicks

Frage -> Gegenfrage... sehr intelligent... Klugscheißer...

@XtraDry

der klugscheißer bist eher du, XtraDry. keine ahnung aber antworten. und wenn etwas unbekannt ist auf einen langen vortrag bestehen. ich bin hier nicht um dich zu schulen sondern um dem fragesteller bei seinen problemen zu helfen.

@Obelhicks

Pass auf Obelhicks, lass uns einfach eine Vereinbartung schließen, ich kommentiere Deine Beiträge nicht mehr und Du meine, dann muss sich keiner mehr mit dem Unsinn des anderen auseinander setzen, ok?

würde ich das schreiben persönlich abgeben und von jmd. gegenzeichnen lassen.

Genau das muss niemand machen. Zugangssicherheit erreicht man hinlänglich durch Einwurfeinschreiben, das die Kenntnisnahmemöglichkeit hinreichen dokumentiert. Rechtssicher durch Postzustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.

Die Frist nach Zugang der ersten Mängelanzeige sollte idealerweise 4-Wochen betragen, ab dann ist auch eine Mietkürzung drin.

Falsch. Mietminderungsanspruch besteht ab Kenntnisnahmemöglichkeit des Vermieters über den Mangel (Zustelldatum) bis zu dessen Behebung. Und 14 Tage sind für die weitaus meisten Mängelbeseitigungsverlangen völlig ausreichende Frist.

Schon wieder so viele unnötige Aufgeregtheiten und persönliche Angriffe. Dabei ist doch die Verfahrensweise immer die gleiche: Schriftliche, beweisbare (per Einwurfeinschreiben - dieses wird vorrangig empfohlen) Mangelanzeige mit Fristsetzung (angemessen, je nach Mangel) und Ankündigung der Ersatzvornahme bei Verfristung und Aufrechnung der Kosten ab übernächstem Monat mit den lfd. Mietzahlungen. Das ist der gesetzlich abgesicherte Rechtsweg. Was nun eine Mietminderung bei erheblichem Mangel(das ist Voraussetzung) betrifft, so ist die Miete bei einem solchen Kraft Gesetz gemindert (nachzulesen im BGB). Mietminderung greift ab Inkenntnissetzung des Vermieters und erfolgt ausgehend von der Bruttomiete. Sie kann auch bis zu 6 Monate rückwirkend erfolgen, insofern zunächst die volle Miete weitergezahlt wurde.

P.S.: Mit dem Einwurf des Einwurfeinschreibens in den Briefkasten des Vermieters/der Hausverwaltung gilt es als zugestellt, egal ob der V. den BK leert oder nicht, ob sich auf den Malediven aufhält oder nicht. Der Briefzusteller protokolliert den Einwurf, damit kann die Zustellung bewiesen werden. Ab Einwurf läuft die Frist.

du hast ihm doch Frist und Termin per Post gesetzt. Deine Aufgabe ist es nicht, dessen Annahme zu kontrollieren. Soweit kommt's noch, dass eine Rechnungszusendung oder Mahnung nur dann gültig ist, wenn sie auch angenommen wurde. Dir kann egal sein, ob der Vermieter für 6 Monate nach Timbuktu verreist ist oder sonstiges.

Deine Aufgabe hast du erledigt, die Miete hättest du längst mindern können. außerdem würde ich mal beim Mieterschutz anfragen, ab wann du das recht hast, selbst nachzubessern und die Kosten auf den Vermieter umzuwälzen.

"du hast ihm doch Frist und Termin per Post gesetzt. Deine Aufgabe ist es nicht, dessen Annahme zu kontrollieren. Soweit kommt's noch, dass eine Rechnungszusendung oder Mahnung nur dann gültig ist, wenn sie auch angenommen wurde. Dir kann egal sein, ob der Vermieter für 6 Monate nach Timbuktu verreist ist oder sonstiges"

Das ist falsch, genau das ist im Zweifel die Pflicht des Absenders. Was meinst Du wohl, warum es sonst die M;öglichleit der Zustellung per GV oder der öffentlichen Zustellung gibt...???

@XtraDry

die Zustellung per GV ist doch aber nicht dafür da, Rechnungen zu schicken, lol.

vielleicht liest du mal, wann der GV und die öffentliche Zustellung zu beauftragen ist???

Es gibt Gesetze, darin steht, wann die Annahme verpflichtend ist!

und hier definitiv nicht, ebensowenig wie bei einer Kündigung.

der einzige Witz ist, dass Aussage gegen Aussage steht, aber deshalb schicke ich doch trotzdem eine Rechnung noch nicht per GV!

Aussage gegen Aussage bleibt es ja eben sogar bei Zustellung von Einschreiben mit Rückschein, weil nicht der Inhalt bestätigt wird.

@fraggle16

"die Zustellung per GV ist doch aber nicht dafür da, Rechnungen zu schicken"

Selbstverständlich, warum nicht, wenn ich das für nötig halte? Wenn ich will, kann ich alles per GV zustellen lassen...

"vielleicht liest du mal, wann der GV und die öffentliche Zustellung zu beauftragen ist"

Lies selbst, ich habe nicht geschrieben, dass dies in diesem Fall geht, aber auch dies dient der Pflicht des Beweises der Zustellung durch den ABSENDER...

"Deine Aufgabe ist es nicht, dessen Annahme zu kontrollieren"

Ich glaube Du solltest Dich einfach mal mit der Beweislast des Zugangs von Willensäußerungen gemäß BGB befassen, bevor Du hier weiter schreibst, denn offensichtlich hast Du überhaupt kein Wissen und schreibst nur aus dem Bauch heraus...

@XtraDry

ja, du kannst alles per GV zustellen lassen. Genau.

darum ging es aber hier nicht, es ging darum, ob sich eine Pflicht dazu herleitet.

der Fragesteller hat alles getan, was er tun MUSS. Er hat keine Pflicht aus irgendeinem Gesetz heraus, einen GV mit der Zustellung dieses Briefes zu beauftragen, ebensowenig hat er die Pflicht, die Annahme durch den Vermieter zu kontrollieren.

Zur Beweislast - die Beweislast im Zivilrecht tragen regelmäßig beide Parteien gleichermaßen.

@fraggle16

Sorry, keine Lust, weiter zu bdiskutieren, denn es ich einfach nur falsch (nich meine Meinung, sondern objektiv) und Du hast von der Materie zwar offensichtlich eine Meinung, aber gar keine Ahnung. Mach' Dich Daher einfach schlau...

@XtraDry

genau. Totschlagargumente sind immer das richtige.

Mach's dir bequem auf deiner Couch :-)

@fraggle16

Mach' ich, danke...

@XtraDry

warum es sonst die M;öglichleit der Zustellung per GV oder der öffentlichen Zustellung gibt...???

Weil es die einzige Dokumentation des Inhalts einer Mängelbeseitigungsaufforderung wäre.

Ein Einwurfeinschreiben dokumentiert lediglich Zustellung einer Briefsendung.

Der Unterschied ist allerdings marginal: Mir wäre kein Fall bekannt, in dem der Vortrag, man habe einen leeren Umschlag oder Einladung zum Dorffest darin vorgefunden, vor Gericht als etwas anderes als Schutzbehauptung durchgedrungen wäre.

mach ein einwurfeinschreiben. auch wenn er nicht zu hause ist, gilt das als zugestellt.

schildere den mangel, den zeitraum und alle versuche ihn zu erreichen. fordere beseitigung des mangels binnen 2 wochen. kündige ferner an, daß wegen des mangels nach § 536 BGB die miete gemindert wird, und zwar erstmals zum übernächsten ersten. erkläre, wie weit rückwirkend die minderung erfolgt (maximal 6 monate). google wegen der höhe. allein die ist strittig und kann letztlich nur durch einen richter geklärt werden. ich miche mich da auch ungern ein, weil die individuelle betrachtung zu häufig von der objektiven abweicht.

Ein Einwurfseinschreiben hat nur leider gar leine Beweiskraft, was dessen Inhalt angeht...

@XtraDry

hallo verdammttrocken..(ich hoffe du bist keine frau...),

jeder empfänger muß damit rechnen, daß sowohl kuvertierung als auch versandt unter zeugen erfolgte

@Obelhicks

Richtig, allerdings sollte der Absender dies im Zweifel auch beweisen können...

@XtraDry

du bist eine frau. bei klaren antworten musst du immer noch das letzte wort haben. sehr hilfreich.

@XtraDry

>XtraDry, dieser Standpunkt ist überholt und gilt vor Gericht nicht mehr.

@albatros

Tatsächlich? Ich würde mich von DIR gerne eines Besseren belehren lassen, da mir das aber absolut neu wäre, hätte ich dafür gerne eine Quelle...

einwurfeinschreiben, und lasse bezeugen, was in dem brief drin steht, indem du ihn vorher einem freund zeigst, der dabei ist, wenn du den brief zuklebst, und der diesen brief am besten bei der post abgibt.

dann kannst du im zweifel nachweisen, dass der brief rausgegangen und eingeworfen wurde.

nbur kein übergabe einschreiben machen, dass kann er verweigern, und du bekommst es zurück.