Ist eine Lesebstätigung bei einer Email rechtskräftig?

8 Antworten

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Eindeutig Nein!

Es ist lediglich eine Bestätigung, dass eine e-mail angekommen ist.

Wer die e-mail liest bzw. ob sie überhaupt gelesen wird ist daraus nicht ersichtlich.

es gibt einen Service, der damit wirbt, juristisch wirksam e-mails zuzustellen. Ob das tatsächlich unserem Recht entspricht, wage ich zu bezweifeln

http://bearsmail.de/

da heisst es u.a.

*Beweis des Zugangs einer Nachricht / juristisch "Zugang einer Erklärung (Willenserklärung)" genannt:

  • Willenserklärungen an einen Empfänger, der im Rechtsverkehr mit seiner E-Mail-Adresse auftritt, gehen mit dem Eingang im Empfängers Briefkasten des Providers zu, beim Eingang zur Unzeit am folgenden Tag (Ultsch NJW 97, 3007, Ernst NJW-CoR 97, 166, Vehslage DB 00, 1803). Wird die elektron Erklärung nicht über einen Provider, sondern direkt übermittelt (wie dies bei dem Bearsmail-Service der Fall ist, Anm. d. Bearsmail-Services), geht sie mit dem Passieren der Schnittstelle zum Empfänger zu (Krüger/Büttner WM 01, 228). Auszug aus Palandt, BGB, Aufl. 2002

  • Bearsmail-Service geht noch einen Schritt weiter und erstellt dem Absender zusätzlich eine genaue Bestätigung, ob und wann diese "Schnittstelle" passiert wurde und die betreffende Nachricht aufgemacht, also mit Sicherheit zugestellt.

Dies dürfte für den juristischen Zugang einer Erklärung ausreichen.*

Ende des Zitats

Der letzte Satz zeigt m.E., dass trotz vollmundiger Worte die Firma doch nicht ganz sicher ist, ob ihre Behauptung juristisch anerkannt wird.

Drachentoeter  15.09.2010, 14:42

Deine Skepsis ist durchaus berechtigt.

Eine Email also solche, also die Datei auf einem PC ist kein Beweismittel.

Demnach ist eine Email in Form einer Datei auf einem Rechner an sich nichts weiter als eine bloße Tatsache, die zwar weitere Schlüsse erlaubt (=Indiz), jedoch keinen Beweis für irgendetwas darstellt! Allerdings hast Du durch die Lesebestätigung den "Hinweis", dass sie angekommen ist.

Auf jeden Fall die Mail und die Lesebestätigung ausdrucken, dann hast Du immer die besseren Karten.

Drachentoeter  15.09.2010, 14:50

Das stimmt so nicht die E-Mail kann durchaus ein Beweismittel sein, nur wird deren Beweiskraft vor Gericht regelmässig als sehr gering eingestuft. Die Frage ob etwas als Beweismittel zulässig ist oder nicht entscheidet letzendlich das Gericht.

Es gibt ein ganz große Problem mit den E-Mail und das ist die Frage ob die Mailadresse überhaupt für den Geschäftskorrospondez genutzt wird. Wen du z.B. mir als Privatperson auf eines meiner E-Mail Kondten eine E-Mail schickst kannst du dich nicht darauf verlassen das die von mir überhaupt zur Kenntnis genommen wurde, egal ob du eine automatische Empfangsbestätigung bekommst oder nicht.

Drachentoeter  15.09.2010, 14:50

Eines nocht bei mir würdest du nie eine Lesebestätigung bekommen, die habe ich kommplett abgeschaltet wenn, dann bekommst du von mir eine Antwortmail.

Wenn es sich um ein wirklich wichtiges Dokument handelt, wäre mir eine einfache Lesebstätigung zu unsicher. Da kann es sehr gut sein, dass die Gerichte so etwas nicht anerkennen. Wenn es wirklich schnell gehen muss, sollte man das Dokument faxen und sich den Sendebericht aufbewahren. Dann hat man etwas in der Hand. Das Dokument sollte man dann aber trotzdem noch per Post versenden.

Hängt nicht zuletzt davon ab, ob andere Formvorschriften nicht entgegenstehen !