Frist für die Erstellung des Arbeitszeugnisses?
Ich hatte vor 5 Wochen schriftlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert.
Dann hatte ich eine Woche später mal nachgefragt, da hieß es, sie wissen nicht mit welchen Aufgaben ich zu tun hatte. Ich hatte dann meine Tätigkeiten aufs Blatt Papier gebracht und vor 3 Wochen abgegeben.
Vor 10 Tagen fragte ich nochmal nach, da hieß es, sie wissen nicht wer das Zeugnis unterschreiben soll. Sie würden es mir per Post zuschicken, da ich mittlerweile aus dem Unternehmen ausgeschieden bin. Die letzte Nachfrage war also vor 10 Tagen, am letzten Arbeitstag. Eine Auskunft, wer jetzt unterschreibt, kann doch nicht so lange dauern, oder?
Soll ich noch etwas warten bis ich erneut nachfrage? Soll ich jetzt sofort nachfragen und eine Frist setzen?
4 Antworten
Arbeitszeugnisse werden zum Ende der Beschäftigung erstellt, vorher nicht. Das bedeutet in deinem Fall vor 10 Tagen, da du ja rechtzeitig im Vorfeld eins angefordert hast.
Setze nun eine angemessene Frist von 10 oder 14 Tagen und zwar schriftlich per Einwurfeinschreiben. kostet knapp 3 Euro und du bist auf der sicheren Seite.
Ichh hoffe mal für dich, dass dann wenigstens ein brauchbares Zeugnis dabei heraus kommt...wenn die schon anscheinend keine Ahnung haben.
P.S.: ist leider häufig bei Arbeitszeugnissen so, dass sich die Ex-AG Zeit lassen, obwohl es ihre Pflicht ist.
Ja, Wochen-Frist schriftlich setzen, am besten per Einschreiben und/oder Fax wegen Nachweis.
Wenn es dann immer noch nicht da ist, kannst Du Dich an die Rechtsbehelfsstelle des Arbeitsgerichtes wenden.
Ist die erneute Aufforderung zur Zusendung des Zeugnisses, inkl. Frist-Setzung per E-Mail auch in Ordnung?
Du brauchst keine neue Frist zu setzen. Gehe direkt zum Arbeitsgericht und lasse Dir dort direkt die Klage formulieren. Falls ein "Mahnbescheid" erforderlich ist, werden die Dir das schon mitteilen.
Das sollte höchstens 4 Wochen dauern.
Jetzt würde ich Schriftlich eine Frist setzen z.B. 5 Tage.