Die angemessene Frist für Arbeitszeugnis?

2 Antworten

Wann war Dein letzter Arbeitstag? Das Zeugnis muß zeitnah erstellt werden. Rechtsprechung gibt es zu der Frage ab wann Du einen Anspruch hast nicht viel. Der Arbeitgeber hat jedenfalls mindestens 2 bis 3 Wochen Zeit. Ansonsten mache den Anspruch ausdrücklich mit Frist geltend. Dann mußt Du allerdings auf die sogenannte Verwirkung achten. DH: Nachdem Du den Anspruch geltend gemacht hast und nichts passiert ist, sollte der Zeugnisanspruch spätestens nach 5 bMonaten eingeklagt werden

Schreibe dem Personaler einen freundlichen Brief mit Fristsetzung von 14 Tagen.Reagiert er nicht kurze Nachfrist setzen von 7 Tagen.Anschliessend Klage einreichen beim Arbeitsgericht. Kostet nichts bis zum zweiten Termin, kannst du selbwr machen ohne Anwalt.Einfach zur Geschäftsstelle des Gerichtes gehen, die Mitarbeotet helfen dir.