Frist bei Geldzurückerstattung der Krankenkasse bei Zahnspange?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja. Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Bis zum Jahresende 2018 kannst du noch Erstattungsanträge für das laufende und die zurückliegenden 4 Jahre einreichen, also ab 2014. Du liegst noch gut im Rennen.

Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, bekommst du eine Bescheinigung des behandelnden Arztes. Die reichst du ein.

Verjährt ist das noch nicht.