Fremdes Kind für 1 Monat im Kindergarten anmelden (anderes Bundesland)?
Ich habe mich bereit erklärt auf meine Nichte für einen Monat aufzupassen. Es ist nur eine Notlösung.
Ist es möglich ein Kind (4 Jahre) in anderen Bundesland für 1 Monat im Kindergarten anzumelden.
9 Antworten
Nein. Allein Eingewöhnung kann dauern, davon mal abgesehen, dass wahrscheinlich nichts frei ist und der organisatorische Aufwand zu hoch für nur 1 Monat ist.
Das Kind ist 4., das funktioniert so nicht, kein halbwegs guter Kindergarten würde sich darauf einlassen. Ein Platz für einen Monat gibt es wahrscheinlich sowieso nicht, da stellt sich dann die Frage ob Eingewöhnung oder nicht wahrscheinlich sowieso nicht.
mein kind war 1,5 und das funktioniert sogar sehr unkompliziert. sehr gute kitas haben diese möglichkeiten. es bedarf keiner eingewöhnung.
Du erklärst dem 1,5 Jahre altem Kind, es muss jetzt da bleiben und das funktionierte? 1 Monat lang? Das hätte weder bei meiner Tochter noch bei meinem Sohn, jeweils 2 damals, funktioniert.
das ist eine reine erziehungssache.
Versuch es doch einfach mal bei einem katholischen oder evangelischen Kindergarten , anrufen und nachfragen.
Vielleicht wäre eine Tagesmutter für diese Zeit bereit, ansonsten musst Du Dich um Deine Nichte kümmern.
Definitiv nein.
definitiv ja.
Nein.
doch
du musst an der stelle die gewünschte kita fragen ob sie gastkinder aufnehmen. dann müssen die eltern sie dort anmelden als gastkind. gezahlt wird dann essengeld und ein bestimmter betrag für die gastzeit
in dem fall gibts wohl keine eingewöhnung. dem kind wird kurz erklärt worum es geht und dann wirds dort hingebracht und nachmittags wieder abgeholt.