Darf mein Arbeitgeber Auskunft über meine Krankheit einholen?

18 Antworten

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Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt Auskünfte über Ihre Krankheit einzuholen. Ihre Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden und auch die Krankenkasse darf keine Auskunft geben.

Ihre behandelnden Ärzte dürfen erst nachdem Sie diese von der Schweigepflicht entbunden haben Auskünfte geben.

Sie haben, gemäß §5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, die Verpflichtung Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren dass Sie arbeitsunfähig sind und Ihm die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Ferner müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit nach dem 3. Kalendertag mittels einer AU-Bescheinigung nachweisen. Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt die AU-Bescheinigung früher zu verlangen, dies muss er Ihnen aber vorher mitteilen.

Sie sind nicht verpflichtet Ihrem Arbeitgeber die Diagnose oder Details der Therapie (Behandlung) mitzuteilen.

Leiden Sie an einer durch die Arbeitsbedingungen verursachten Erkrankung sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen, damit dieser die Chance hat die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Es ist möglich dass Ihnen der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung ausspricht. Hierzu muss es ihm aber gelingen eine negative gesundheitliche Prognose zu stellen und er muss darlegen dass es für Ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde Sie weiter zu beschäftigen. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher sind die Hürden für den Arbeitgeber.

Sollte der Arbeitgeber tatsächlich eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, empfehle ich Ihnen direkt eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Peter Kleinsorge

Eine bessre Erklärung und Antwort gibt es nicht,exakt genau so ist es super diese Antwort und nichts habe ich dem mehr zuzufügen.Einfach Klasse und Korekt. LG Gabra

@Gabra

@Gabra: Danke für das Lob!

@limatrude: Danke für das Sternchen!

LG Peter Kleinsorge

Die Krankheit geht deinen Arbeitgeber nichts an und die Menge der Krankentage wissen sie ja über deine Krankmeldungen. Auskunft einholen dürfen sie also nicht, aber die Kündigung ist nicht ganz unmöglich - kommt halt darauf an, ob du chronisch krank bist oder dir ein Bein gebrochen hast. Im ersten Fall wäre deine Arbeitskraft nicht zuverlässig (aber so schnell fliegt man damit auch nicht) und im zweiten gibt es keinen Kündigungsgrund. Ggf. musst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Das ein AG keine Auskunft von Ärzten zu Krankheiten bekommt ist eindeutig (ärztliche Schweigepflicht!!!) Krankenkassen dürfen allerdings zu Krankentagen, also z.B. ob es bei längererm krankheitsbedingten Ausfall ein und dieselbe Krankeit war, oder ob es verschiedene waren bzw. ob es UNterbrechungen gab, z.B. wenn ein Wochenende dazwischen lag. Zur Diagnose selber dürfen sie aber ebenfalls nichts sagen.

Was mich aber beschäftigt ist, ob ich meinen AG bei einer ambulanten Therapie die Termine und den Namen des Therapeuten mitteilen muss oder ob es ausreicht, dass er generell informiert ist, dass ich eine Therapie mache.

Danke für Eure Meinungen.

Für eine krankheitsbedingte Kündigung müsste da aber viel mehr zusammenkommen als 30 Tage. Nach dem Sozialgesetzbuch IX §84 muss ein Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer mehr als 6 Wochen innerhalb 12 Monaten krank war, zusammen mit dem Betriebsrat (falls der existiert) und dem Arbeitnehmer beraten, ob die Erkrankung an den Arbeitsbedingungen liegen könnte und da ggf. Abhilfe geschaffen werden müsse.

Aber auch dabei muss der Arbeitnehmer nichts über den Grund und die Diagnose seiner Erkrankung offenbaren, es sei denn er möchte das freiwillig tun.

Die Hürden sind also recht hoch und dein Arbeitgeber hätte momentan sicher noch keine guten Karten, dich zu kündigen. Trotzdem ist Vorsicht geboten, wenn man dich weiter unter Druck setzt.

Also Informationen über die Krankheit kann dein AG nicht anfordern. allerdings kann er bei der kk beantragen das deine AU überprüft wird ob sie gerechtfertigt war ( länge etc). Dieses kann die kk allerdings ablehnen. sollte sie dem antrag stattgeben prüft der MDK das nach. unteranderem geht es dabei auch um die überprüfung der ärzte.

Denn leider sprechen viele ärzte ungerechtfertigte AUs aus. denn krank sein heißt ja nicht gleich auch Arbeitsunfähig sein. Die meisten ärste können sich aber oft die arbeistbedingungen nicht genau vorstellen.