3 Jahre krank, neu bewerben krankheit verschweigen?

11 Antworten

das ist keine gute idee. dein neuer arbeitgeber wird bestimmt ein arbeitszeugnis von deinem alten arbeitgeber verlangen. wenn dann herauskommt dass du falsche angaben gemacht hast, wird er dich nicht einstellen oder fristlos kündigen.

gscheidhafer377  24.10.2020, 12:52

Der darf Ihm garnicht fristlos kündigen

frodobeutlin100  24.10.2020, 13:00
@gscheidhafer377

wenn man bei der Einstellung lügt, darf man das sehr wohl = Anstellungsbetrug

gscheidhafer377  24.10.2020, 13:03
@frodobeutlin100

Das ist so nicht richtig da es nämlich fragen gibt die der AG nicht fragen darf wie z.b nach einer Krankheit oder Sexualität etc etc somit musst du diese Frage garnicht beantworten oder darfst auch lügen.

Wenn für die Stelle spezielle Anforderungen bestehen wie z.b einen Lkw Führerschein und der AN sagt ja er hat einen Schein und am ersten Arbeitstag kommt raus er hat gar keinen dann ist das gelogen und der AN ist raus.

frodobeutlin100  24.10.2020, 13:43
@gscheidhafer377

FS ist offensichtlich krank = arbeitsunfähig

impliziert nicht eine Bewerbung auf einen Arbeitsplatz, dass man arbeitsfähig (!) ist ...

Krankheiten sind normalerweise Privatsache. Da der Arbeitgeber aber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass ein Arbeitnehmer die Anforderungen in seiner Stelle auch erfüllen kann, und gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine Mitarbeiter und Dritte wie Kunden oder Patienten vor Gesundheitsgefahren zu schützen, sind Fragen zur Krankheitsgeschichte in Vorstellungsgesprächen dann zulässig, wenn sie sich auf die angebotene Stelle beziehen.

https://arbeits-abc.de/vorstellungsgespraech-der-umgang-mit-fragen-zur-krankheitsgeschichte/

gscheidhafer377  24.10.2020, 14:42
@frodobeutlin100

Wenn der AG beispielsweise ein Eintrittsdatum zum 1.1.20 mit dem AN vereinbart hat und der AN weiss das er zu diesem Zeitpunkt nicht antreten kann weil er sich im Krankenstand befindet sagen wir vom 1.1.17 bis zum 1.3.20 dann stimm ich dir vollkommen zu wenn der AN den AG darüber nicht unterrichtet!

Ansonsten liegt hier kein trifftiger Grund vor womit das AGG §1 und 4 berücksichtigt werden muss.

Triftige Gründe wären bspweise wie in deiner Recherche gut beschrieben: Wird die Gefährdung sich selbst oder Dritter z.b Schwangere AN die als Fluglotsen tätig werden möchten diese dürfen nicht schwanger fliegen somit darf bzw muss der AG fragen ob sie denn schwanger ist.

Oder bei einem Gesundheitszeugnis (da hier z.b Kunden, Patienten gefährdet werden) das erst nach Eintrittsdatum nachgereicht wird fällt dieses zulasten des AN aus wird und darf der AG den AV anfechten!

Da hier aber kein triftiger Grund vorliegt da er sich oder Dritte nicht gefährdet, liegst du falsch und der AG trägt wie sonst auch immer das alleinige Risiko das der neue AN krank wird. Dafür gibt es hier die ersten 6 Monate keinen Kündigungsschutz wo der AG ihm grundlos ordentlich kündigen kann.

Lügen haben kurze Beine. Wenn du dich in der gleichen Stadt bewirbst, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich Leute aus Unternehmen A und B kennen.

Zumal die kritische Nachfrage ja berechtigt ist: Warum besteht die Situation 3 Jahre lang weiter und du veränderst daran nichts?

Yiugana 
Fragesteller
 17.11.2020, 10:57

I'm ersten krankheitsjahr 2017 gab es viele gescheiterte arbeitsversuche. Mein Arbeitsplatz war aber inzwischen die Hölle auf Erden und ich total labil. Zudem habe ich privat die wahrscheinlich schwerste Zeit meines bisherigen Lebens durch gemacht...und mein leben war ohne das schon filmreif...! Dann im zweiten 2018 begann die ewige Suche nach dem passenden Therapeuten und der passenden Therapie, ich war 2018,2019 häufig in der Psychiatrie wegen akuten Depressionen... Hatte ein burn out, privat und beruflich ist mein Leben 2017 völlig aus den Fugen geraten. Aaaaaber, ich habe auch Adhs, postraumatische belastungsstörung, anpassungssrörungen und Vorallem borderline Persönlichkeitsstörung, was die psychotherapeutische Behandlung komplexer machte und einer gesonderten Therapie bedarf. Die Suche und die Misserfolge unter allen Umständen war echt heftig, wer wirklich am Ende ist den wird wirklich nicht geholfen bei diesem gesundheits System. Inzwischen habe ich so eine Therapie stationär gemacht (0,75 jahre Wartezeit) und habe einen einzel Psychologen und eine Gruppe die DBT trainiert. Bin also gewappnet und psychisch schon bald sogar besser aufgestellt als vor meinem Zusammenbruch.

LisaAusPisa  17.11.2020, 11:39
@Yiugana

Freut mich, dass du nach dieser Odyssee eine Therapie inkl. passender Tools für dich gefunden hast und es dir mittlerweile wieder gut geht.

Mit einem besseren Eindruck in deine individuelle Situation würde ich dir weiterhin den Rat geben, offen damit umzugehen. Das heißt jetzt nicht, dass du jeden Zusammenbruch und jeden gescheiterten Arbeitsversuch im Detail ausbreiten musst.

Vor du dich bewirbst, solltest du dich aber auch (ggf. zusammen mit deinem Therapeuten?) nochmal fragen, ob du weiterhin in einer solchen exponierten Funktion als Führungskraft arbeiten möchtest. Ich will dir nicht davon abraten, das musst du selbst entscheiden. Aber an einer solchen Stelle hängen immer Erwartungen von beliebig vielen Seiten.

Besser einen Grund für die Pause erfinden....

Pflege Angehöriger wäre zum Beispiel eine Möglichkeit.

frodobeutlin100  24.10.2020, 12:58

eine einfache Nachfrage beim alten Arbeitgeber bringt so ein Lügengebilde zum Einsturz

Rechtlich gesehen kann dich deswegen keiner Kündigen (in den ersten 6 Monaten kein Kündigungsschtz also grundlose ordentliche Kündigung möglich) (aber wenn du dich dort normal anstellst und alles past wird der chef sich das die ersten 6 Monate evtl anschsuen und beobachten)der Personaler der mit dir die Vorstellungsgespräche führt darf dich nämlich nicht fragen ob du krank bist oder ähnliches sollte er es doch tun darfst du lügen. Aufpassen solltest du beim Arbeitszeugnis da kann man das schön umschreiben und was dir auch passieren kann ist das der Chef der Fa. bei der du dich bewirbst zum Hörer greift und deinen jetzigen Chef anruft der darf natürlich auch nicht schlecht reden über dich rechtlich gesehen das kann aber sehr schnell sehr dick in die Hose gehen das du ne Absage bekommst ist dann dein geringstes Problem. Wenns ganz blöd läuft stellen die dich ein um dich anschließend zu kündigen und dein jetziger AG lacht sich ins Fäustchen falls sie dich kostengünstig loshaben wollen.

Schreib in deine Bewerbung mit rein das du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bist und bitte um Diskretion und hoffe das sich beide AG nicht kennen sonst hast du ein Problem.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du noch angestellt bist, dann bist du ja nicht arbeitslos. Gut sind Auslandsaufenthalte zwecks einer Sprache lernen oder einfach als Sabbatjahre deklarieren um sich zu finden.