Frau mit Burka - Unfall - darf ich erste Hilfe leisten?

20 Antworten

Dann schnappst du dir den Mann, gibst ihm zwei oder drei Rettungsdecken und sagst ihm, dass er sich Leute suchen soll, die die Decken mit ihm als Sichtschutz hoch halten.

Das leisten von Erster Hilfe steht vor religiösen Ansichten, allerdings solltest du IMMER versuchen, die Privatsphäre der Patienten zu achten.

Und, um auf die Antwort einer meiner Vorposter zu antworten: Wenn jemand in einer akuten Notsituation ist, wird selbstverständlich gehandelt, ganz gleich, was der Vater sagt (Du kannst ja noch nicht einmal nachweisen, dass das Kind zu der Person gehört, es könnte ja auch ein Passant sein, der ,aus welchem Grund auch immer, das Kind nicht gerettet haben will). 

Die Person, die sich davon abhalten lassen hat, war unter Garantie nicht vom Rettungsdienstpersonal, sondern ein ahnungslos er Ersthelfer. Als Rettungsschwimmer und Sanitäter wäre ich ohne zu zögern ins Wasser gesprungen. Selbst wenn der Mann mich davon abhalten will und hinterher schwimmt: Ich bin schneller.

Ja, können sie theoretisch tun, jedoch wird das nach Einsicht der beiden vermutlich erledigt sein. Außerdem würde die Staatsanwaltschaft sowas im Normalfall nicht weiter verfolgen. Im Gegenteil, wenn du nicht hilfst könnte es wenn du Pech hast sein, dass du wegen Unterlassener Hilfeleistung zur Verantwortung gezogen wirst. Wenn allerdings ein Mann, der ebenfalls diesem Kulturkreis entstammt, daneben steht, solltest du auf jeden Fall mit ihm kommunizieren, auch wenn er unter Schock steht sollte man immer sagen was man macht, etwa "Sie hat eine Verletzung am Bein, wir müssen sie dort freilegen." Binde ihn in die Hilfsmaßnahmen mit ein, bitte ihn z.B. sie selber zu entkleiden, sofern er dazu fähig ist oder irgendetwas festzuhalten oder sei es auch einfach nur, dass er sie gegenüber anderen Passanten abschirmen soll.

Gruß Ben

Sehr interessante Frage, in Deutschland ist es glaube ich so, das wenn du nicht hilfst es unterlassene Hilfeleistung wäre und somit auch ärger bekommen könntest.

Das steht jedoch im Konflikt mit dem Glauben, wäre interessant die Frage beantwortet zu haben von jemanden, der diesen Fall sicherer beherrscht.

Beispiel für Dubai, wenn dort eine Dame etwas hat darfst du sie nur anfassen wenn der Mann es dir erlaubt!

Nun, wir sind nicht in einem islamisch geprägten Land wo der Mann das absolute Sagen über die Frau hat.

Bei uns gibt es Gesetze und die stehen allemal über religiösen Vorschriften.

Du bist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Tust du das nicht, so kann man dich wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen.

Behindert dich jemand bei der Ersten Hilfeleistung und der Geschädigte erleidet dabei nachweislich schlimme Folgen, kann auch dieser zur Rechenschaft gezogen werden.

Hatte so einen Fall, als ich zur einer Unfallstelle gerufen wurde. Ein schwerverletzter Junge musste sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Die Eltern gaben sich als Zeugen Jehovas aus und wollten den Transport ihres Kindes ins Krankenhaus verhindern. Wäre ich dem nachgekommen, wäre der Junge verblutet. Die Eltern lehnten eine Bluttranfusion strikt ab.

Ich wurde Herr der Lage und fuhr das Kind ins Krankenhaus. Daraus resultierte ein Anzeige der Eltern. Das Gericht sah die Notwendigkeit der Einlieferung ins Krankenhaus als dringend geboten und sprach mich von jeglicher Schuld frei.

Wir haben Gesetze und nach denen müssen wir handeln. In diesem Falle die Erste Hilfeleistung. Die Gesetze stehen allemal über religiösen Vorschriften.

Deshalb ist dieses Thema recht einfach zu beantworten.

In anderen Ländern mag das anders sein. Bei uns zählen Menschenleben noch.

Mir wäre es in so einer Situation egal, ob der Bruder oder wer auch immer mich verklagen würde, wenn ich Erste Hilfe leiste.

Es ist nämlich eher umgekehrt: Du machst dich strafbar, wenn du nicht hilfst.

Und in dem Moment wäre es mir wichtiger, ein Leben zu retten, als auf religiöse Gefühle Rücksicht zu nhmen.

In Deutschland würde einer derartigen Klage des Bruders mit ziemlicher Sicherheit nicht stattgegeben werden.

... aber absichern und telefonieren und Stabile Seitenlage gehört doch auch dazu und von Ausziehen sehe ich nichts.

@schleudermaxe

Das auf jeden Fall! Als "Ausziehen" könnte man wohl schon das Hochnehmen der Burka ansehen, wenn man die Vital-Funktionen checken will.

Ganz entblättern wohl kaum, da hast Du recht.

@schleudermaxe

kommt doch immer auf den Einzelfall an, um Vitalfunktionen muss keiner ausgezogen werden. Atmung, Bewusstsein. Ein Blick auf die Kleidung gibt meist auch Aufschluss auf eine eventuelle Verletzung. Zerrissene Kleidung kann auf einen Unfall schliessen lassen. 

Sagen wir mal so: Du sprichst die Frau schon erstmal an? Und auch die begleiter, also checkst deren Reaktionen?

Und dann ziehst Du sie ja auch nicht gleich ganza us- Du wirst die Burka hochschagen und Vitalfunktionen checken.

Alles, was dann im Rahmen von Erster Hilfe kommt, ist absolut okay.

Du leistest angemessen erste Hilfe, bis die - natürlich gerufene!!- Rettung kommt und übernimmt.

Ich würd nicht mal drüber nachdenken, ich tät´s sofort. Vielleicht auch ein Vorteil als Frau  ;-S

Anlasten kann Dir keiner was, es gibng/ geht um erste Hilfe, um Rettung in Not- das ist nur positiv zu sehen und niemals strafbar.